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Aktion Saubere Landschaft – Frühjahrsputz heuer im Herbst

Am Samstag, 23.10.2021, ist es soweit: Bereits zum 52. Mal findet die „Aktion Saubere Landschaft“ statt und sorgt für Ordnung in Wald und Flur. Eine Aktion, die zeigt, dass aktiver Umweltschutz im Landkreis Fürth eine sehr lange Tradition hat.

Ab 8 bis 13 Uhr sammeln freiwillige Helferinnen und Helfer den Müll ein, den rücksichtslose Zeitgenossen in der Natur hinterlassen haben. Alle 14 Kommunen sind wieder bei der Aktion dabei.

„Nachdem wir im letzten Jahr die Aktion Saubere Landschaft pandemiebedingt nicht durchführen konnten, freue ich mich, dass sie heuer wieder stattfinden kann”, so Landrat Matthias Dießl. Im Frühjahr wäre der Aktionstag nur unter erschwerten Bedingungen möglich gewesen, weshalb man sich auf einen Termin im Herbst verständigt hatte.

In diesem Jahr findet die Aktion daher erst im Oktober statt – ein Frühjahrsputz im Herbst sozusagen. Informationen gibt es in den Rathäusern. Bei der Sammelaktion wird jedes Jahr Müll im zweistelligen Tonnenbereich aus der Natur gefischt. Darunter befinden sich neben Haushalts- und Autobatterien, auch immer wieder Altöl, Elektrogeräte, Möbel und vor allem Autoreifen. „Unverständlich ist, warum Menschen Müll in den Wald oder die Wiese werfen, der bei den Wertstoffhöfen entsorgt oder sogar abgeholt werden könnte”, erinnerte der Landrat an das gut funktionierende Abfallsammelsystem im Landkreis. Auch gebe es regelmäßige Sondermüllsammlungen in den Kommunen.

Wichtig zu wissen für den 23.10.2021:

Am Vormittag des 23.10. sind auf den Landkreisstraßen die Sammelfahrzeuge unterwegs. Da auch langsam fahrende Traktoren eingesetzt werden, appelliert Landrat Matthias Dießl an die Autofahrer, mit der gebotenen Rücksicht an den Fahrzeugen vorbeizufahren, um Unfälle zu vermeiden. Organisiert wird die Aktion vom bewährten Mitarbeiter-Team im Landkreis-Bauhof. 

Alle Helferinnen und Helfer werden darum gebeten, aufgrund der Corona-Pandemie darauf zu achten, sich als Teilnehmer in die vor Ort ausliegenden Listen einzutragen, Kontakte auf das erforderliche Maß zu reduzieren, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und in den erforderlichen Fällen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.