Ausbruchs von Salmonellenerkrankungen in den Kindergärten des Marktes Roßtal
Ende September traten in mehreren Kindergärten des Marktes Roßtal gehäuft Durchfallerkrankungen auf. Bei einigen Kindern wurden bereits Salmonellen im Stuhl nachgewiesen. Das Gesundheitsamt ist mit dem Veterinäramt und der Lebensmittelbehörde dabei abzuklären wodurch die gehäuften Sal-monellenerkrankungen verursacht wurden. Deswegen werden die Kindergärten zur Zeit nicht mehr mit einem Mittagessen beliefert. Alle Kinder, welche an Durchfall erkranken dürfen die Kindergärten nicht mehr besuchen, bis durch ein ärztliches Urteil schriftlich bestätigt wird, dass durch das ehemals erkrankte Kind eine Weiterverbreitung der Durchfallerkrankung nicht mehr möglich ist. In den Kindergärten wurden Desinfektionsmittel für Toilettenanlagen, Flächen, Gegenstände und für die Händedesinfektion ausgeteilt. Alle Personen, welche mit der Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln in den Kindergärten beschäftigt waren, wurden über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert. Selbstverständlich darf auch erkranktes Personal die Kindergärten nicht mehr betreten. Das Gesundheitsamt erwartet sich im Laufe der nächsten 1 – 2 Wochen weitere Erkenntnisse durch die umfangreichen Stuhl- und Lebensmittelproben, welche am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlan-gen untersucht werden. Der Ausbruchsgipfel scheint in den Tagen von 28.09. – 30.09.2006 zu liegen, so dass aufgrund der veranlassten Maßnahmen mit einem weiteren abklingen der Krankheitswelle zu rechnen ist. Für gesunde Kinder, welche zur Zeit die Kindergärten besuchen, besteht somit keine höhere Gefahr als sie üblicherweise in Kindergärten vorliegt. Letztendlich ist nie auszuschließen, dass zusätzlich einzelne Durchfallerkrankungen, verursacht durch Viren, in den Kindergärten auftreten. Dies ist in dieser Jahreszeit in Kindergarteneinrichtungen durchaus nicht selten. Es gelten dabei die gleichen Vorsichtsmaßnahmen, wobei der Ausschluss vom Kindergartenbesuch die wichtigste Regelung darstellt. Die Kindergarteneltern wurden deswegen angehalten ihre Kinder nach Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Fieber zu befragen und bei Hinweisen auf eine Erkrankung ihren behandelnden Kinder- oder Hausarzt aufzusuchen und die Kinder keinesfalls ohne ärztliches Urteil in den Kindergarten zu schicken.
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