Blauzungenkrankheit rückt näher an Landkreis heran
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für Tierhalter im Gebiet der Gemeinde Obermichelbach Nach Mitteilung des Landratsamtes Forchheim wurde in der Gemeinde Kleinsendelbach bei einem Rind der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amt-lich festgestellt. Aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorgaben sind seitens der zuständigen Behörden in einem Radius von 20 km um den Ausbruchsbe-stand besondere Schutzmaßnahmen anzuordnen. Im Landkreis Fürth liegt das Gebiet der Gemeinde Obermichelbach in-nerhalb dieser 20-km-Zone. Aufgrund dessen hat das Landratsamt Fürth eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am 15.09.2007 in Kraft tritt. Das restliche Gebiet des Landkreises Fürth unterliegt wie bisher den Handelsbeschränkungen der 150-km-Zone. In der Gemeinde Obermichelbach haben Halter von für die Blauzungen-krankheit empfänglichen Tieren, d.h. Wiederkäuer mit Ausnahme frei leben-der Wildwiederkäuer, folgende Schutzmaßnahmen zusätzlich zu beach-ten: § Sämtliche für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere wer-den ab sofort der behördlichen Beobachtung unterstellt. § Tierhalter haben die regelmäßige klinische Untersuchung der le-benden und die pathologisch-anatomische Untersuchung der verendeten Tiere durch den Amtstierarzt sowie die virologische oder serologische Untersuchung der seuchenverdächtigen Tiere zu dulden. § Tierhalter haben ab sofort Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen Tiere zu führen. Die Aufzeichnungen sind an Be-standsveränderungen durch Verenden oder Geburt täglich anzu-passen. § Ein Seuchenverdacht ist unverzüglich durch die Tierhalter dem Landratsamt Fürth, Veterinäramt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Tel.: 0911 / 9773-1901 oder -1904, zu melden. § Tierhalter haben empfängliche Tiere mit zugelassenen und als wirksam anerkannten Insektiziden zu behandeln oder behandeln zu lassen. § Tierhalter haben verendete empfängliche Tiere unschädlich be-seitigen zu lassen. Auf der Homepage des Landkreises Fürth (www.landkreis-fuerth.de) finden Tierhalter nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zum Verbringen von empfänglichen Tieren sowie zur Insektizidbehandlung der Tiere. Die All-gemeinverfügung des Landratsamtes Fürth kann ebenfalls dort eingesehen werden.
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