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Corona: 7-Tage-Inzidenz weiterhin über 50 - Allgemeinverfügung wird aufgehoben – Gültigkeit der Ampelstufe rot

Die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 ist in den letzten Tagen im Landkreis Fürth weiter angestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 80,6 pro 100.000 Einwohner (Stand RKI: 26.10.2020, 0:00 Uhr).

Die Infektionslage im Landkreis Fürth wird durch die Koordinierungsgruppe täglich neu bewertet und überwacht. Aktuell kann das Ausbruchsgeschehen nicht mehr im Schwerpunkt auf eine einzelne Einrichtung des Landkreises zurückgeführt werden. Es wird deshalb ab 27.10.2020, 0:00 Uhr die aktuell geltende Allgemeinverfügung aufgehoben und die Maßnahmen der Ampelstufe rot greifen.

Eine Ausnahme der Regelungen der Stufe rot für die Maskenpflicht bei Grundschülern während des Unterrichts ist aktuell bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Als staatliche Behörde ist das Landratsamt grundsätzlich verpflichtet, die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu vollziehen. Ausnahmen können, wenn sie fachlich begründbar sind, nur im Einzelfall getroffen werden.

Nach der fachlichen Bewertung und Einschätzung der Koordinierungsgruppe wäre eine solche Ausnahme für die Grundschüler begründbar und wurde deshalb der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Erst mit der Genehmigung kann eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Maskenpflicht für Grundschulen erlassen werden. Sobald eine endgültige Rückmeldung der Regierung vorliegt, werden die Schulen entsprechend informiert.

Für Kindertageseinrichtungen bleibt es bis auf Weiteres bei der 2. Stufe nach dem Bayerischen Rahmenhygieneplan. Erst mit der 3. Stufe des Rahmenhygieneplans müsste der Betrieb dieser Einrichtungen auf eine Notbetreuung beschränkt werden.

„Das Infektionsgeschehen im Landkreis Fürth hat sich leider verschlechtert. Jeder einzelne ist gefordert dazu beizutragen, dass sich die Lage nicht weiter verschärft.“, so der Landrat.