| AAA | Drucken

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) mit Bindestrich im Kennzeichen ist uneingeschränkt gültig

In verschiedenen Medien kursieren Gerüchte, wonach Kraftfahrer in einigen europäischen Ländern allein deshalb mit Geldbuße belegt worden sein sollen, weil das Kennzeichen im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit Bindestrich eingedruckt ist und die Kennzeichenschilder diesen Bindestrich nicht enthalten. Nach den Informationen der zuständigen obersten deutschen Bundes- und Landesministerien ist dies allerdings nicht richtig.

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) entspricht auch dann den nationalen und internationalen Vorgaben, wenn er einen Bindestrich enthält, die Kennzeichenschilder jedoch nicht. Es besteht für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises daher rechtlich keine Notwendigkeit, den Fahrzeugschein umtauschen zu lassen.

Weitergehende Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Fundstelle http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Rein vorsorglich macht die Kfz-Zulassungsstelle darauf aufmerksam, dass eine Gebühr von 11,20 € erhoben wird, falls Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigungen Teil 1) umgetauscht werden sollen.