| AAA | Drucken

Gutachten zur Reaktivierung der Bibertbahn liegt vor

In einer öffentlichen Sondersitzung am 3. Mai 2011 beschäftigte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises Fürth mit den Ergebnissen des Gutachtens zur Reaktivierung der Bibertbahn.

Die Studie haben der Landkreis Fürth, die beiden Städte Zirndorf und Oberasbach, die Stadt Nürnberg sowie der ZVGN (Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) begleitet. In drei Teilen behandelt sie den erforderlichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die betriebliche Machbarkeit sowie das Fahrgastpotential. Letzteres ist ausschlaggebend für die Finanzierung eines künftigen Fahrplanangebotes.

Zu den baulichen Maßnahmen ergibt sich im Gutachten ein Investitionsbedarf von rund 21 Millionen Euro, zuzüglich der Kosten für Lärmschutz und Park + Ride-Anlagen. Betrieblich durchführbar wäre ein 30-Minuten-Takt auf der Bibertbahn, die dann bis zum Nürnberger Hauptbahnhof durchgebunden wäre.
Daraus errechnet sich ein Fahrgastpotential, das über dem grundsätzlich erforderlichen Schwellenwert des Freistaats Bayern von 1000 Personenkilometern je Kilometer Streckenlänge für einen Stundentakt liegt.

Für einen dichteren Takt ist eine wesentlich höhere Verkehrsnachfrage erforderlich. Angesichts eines Potentials von 1230 Personenkilometer pro Kilometer Betriebslänge bei einem 30-Minuten-Takt ist die Bestellung des künftigen Verkehrsangebotes durch den Freistaat bzw. die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) nicht abzusehen.

Im Hinblick auf die Infrastruktur ist die Reaktivierung des Streckenabschnitts Leichendorf – Stein mit einer Durchbindung bis Nürnberg Hauptbahnhof technisch realisierbar. Die bislang ermittelten Investitionskosten liegen aber bei rund 21 Millionen Euro. Sie erhöhen sich noch um den Aufwand für Lärmschutz und P+R-Anlagen.

Alle diese Kosten müssten von den Kommunen getragen werden. Insbesondere bei den Brückenbauwerken, die mit fast 10 Millionen Euro einen erheblichen Teil der Kosten verursachen, wären noch genauere Bestandsuntersuchungen notwendig. Die erforderlichen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen müssten dabei noch konkret festgestellt werden.

Die Untersuchung der betrieblichen Machbarkeit sowie die Entwicklung eines umsetzbaren Fahrplans basieren auf der Vorgabe, dass sich für die Bevölkerung das Fahrtenangebot im Vergleich zu heute nicht verschlechtern darf. Das heißt, mit der Überlagerung von Zug und Bus soll der heutige 10-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeiten erhalten bleiben.

Im Ergebnis könnte allenfalls ein 30-Minuten-Takt auf der Strecke Leichendorf – Stein – Nürnberg realisiert werden. Die Durchbindung bis Nürnberg ist im Hinblick auf das zu erreichende Fahrgastpotential notwendig.

Ein attraktiverer 20-Minuten-Takt scheidet aus betrieblichen Gründen jedoch aus. Hintergrund ist die hohe Belastung der Schienenstrecke Ansbach – Nürnberg bei gleichzeitig hohen Verspätungswerten der Fernverkehrszüge. In Verbindung mit dem betrieblichen Vorrang der S-Bahn Ansbach – Nürnberg bleiben für die Bibertbahn nur noch geringe Fenster in der Belegung der Trassen, die einen dichteren Takt ausschließen.

Mit Hilfe eines Verkehrsmodells wurde die Verkehrsnachfrage bei einem 30-Minuten-Takt der Bibertbahn simuliert. Mit der Durchbindung der Bibertbahn über Stein hinaus bis Nürnberg Hauptbahnhof wird mit 1230 Personenkilometern je Kilometer Betriebslänge ein Wert erreicht, der lediglich den vom Freistaat verlangten Schwellenwert für eine Bestellung eines Stundentaktes erreicht bzw. überschreitet.

Nach der Modellrechnung würden mit der Reaktivierung zwischen 800 und 900 Fahrgäste (davon 300-350 an der Stadtgrenze Nürnberg) vom Individualverkehr auf den ÖPNV umsteigen. Allerdings verbleibt der überwiegende Teil der Fahrgäste im Einzugsbereich der Bibertbahn (66 Prozent) wie bisher auf den Buslinien 70, 71, 72 und 113. Rund 72 Prozent aller Fahrgäste steigen in Gebersdorf in die U3 um.

Die Reaktivierung der Bibertbahn erfordert eine gesicherte Finanzierung sowohl der Baumaßnahmen als auch des künftigen Fahrtenangebots. Voraussetzung für eine Bestellung von Verkehrsleistungen durch den Freistaat bzw. die BEG ist die Übernahme der Kosten für die Infrastruktur durch Dritte – in diesem Fall durch den Landkreis Fürth und die beteiligten Kommunen Zirndorf und Oberasbach sowie die mit betroffene Stadt Nürnberg.

Angesichts der geringen Wirkung müssen die hohen Kosten für den Landkreis und die beiden Kommunen auf den Prüfstand gestellt werden, zumal des für Nürnberg geringen verkehrlichen Nutzens die Stadt Nürnberg eine Kostenbeteiligung laut einem Schreiben bereits als sehr fraglich dargestellt hat.

Ebenfalls nicht absehbar ist eine Übernahme der Kosten für die Betriebsleistung. Der Freistaat Bayern prüft eine Bestellung ab dem erwähnten Schwellenwert von 1000 Personenkilometern je Kilometer Betriebslänge. Dabei unterstellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie jedoch einen Stundentakt.