Hilfsprogramm Hochwasser 2013
Der Bund beteiligt sich zu 50 Prozent an den bayerischen Hilfsmaßnahmen. Die Staatsregierung unterstützt die vom Hochwasser geschädigten Landwirte, Gartenbaubetriebe und Waldbesitzer mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilt. Es enthält neben dem Sofortgeld von bis zu 5.000 Euro für betroffene Betriebe zahlreiche weitere Hilfen. So erhalten Landwirte Zuschüsse für überschwemmungs-bedingte Aufwuchs- und Ernteschäden, steuerliche Hilfen, Liquiditätsdarlehen und förderrechtliche Erleichterungen.
Dauerregen und Hochwasser haben erhebliche Schäden in der bayerischen Land- und Forstwirtschaft verursacht. Gerade bei empfindlichen Kulturen seien erhebliche Verluste zu erwarten, etwa bei Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und bei Sonderkulturen wie Erdbeeren, Spargel oder Feldgemüse.
Auch Grünlandbetriebe sind Helmut Brunner zufolge stark betroffen, vielfach sei das Futter für die Tiere nicht mehr verwertbar. Hinzu kommen beträchtliche Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Wegen, die sich laut Brunner deutlich im zweistelligen Millionenbereich bewegen werden. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfassen derzeit detailliert die Schäden.
Für überschwemmungsbedingte Aufwuchs- und Ernteschäden erhalten Landwirte einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Ertragsausfalls bzw. Futterverlustes, maximal 50.000 Euro. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Bei Härtefällen kann der Zuschuss auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Für die Instandsetzung land- und forstwirtschaftlicher Wege ist eine Aufstockung bestehender Förderprogramme geplant. Zudem sollen Zinszuschüsse für Liquiditätshilfedarlehen den betroffenen Landwirten eine kostengünstige Überbrückungsfinanzierung ermöglichen.
Hinzu kommen steuerliche Maßnahmen wie Stundungen, geringere Voraus-zahlungen und Sonderabschreibungen bei Wiederaufbau und Ersatzbeschaffung. Darüber hinaus kündigte Brunner förderrechtliche Erleichterungen an: So darf etwa nicht mehr verwertbarer Aufwuchs außerlandwirtschaftlich verwendet oder gemulcht werden, ohne dass Prämien verloren gehen. Gleiches gilt für Agrarumweltmaßnahmen, sofern die übrigen Bewirtschaftungsauflagen eingehalten wurden. Bei Futtermangel kann unter bestimmten Bedingungen auf den Aufwuchs von Flächen zurückgegriffen werden, die aus der Produktion genommen wurden.
Beantragung
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten bei der Beantragung der Liquiditätshilfedarlehen und Zuschüsse sowie bei durch das Hochwasser hervorgerufenen notwendigen betrieblichen Entscheidungen, genauso wie bei allen fördertechnischen Fragen.
Grundlegende Informationen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de) bzw. auf der Seite www.landwirtschaft.bayern.de/hochwasser. Bei produktionstechnischen Frage-stellungen wird eine Beratung durch die landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen (z. B. LKP, LKV) empfohlen.
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