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Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Völkl überreichen die ersten Feuerwehr-Führerscheine im Landkreis

Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Völkl werden eingerahmt von den Mitgliedern der FFW

Durch den Erwerb des neuen Führerscheins wird die Einsatzfähigkeit von schweren Fahrzeugen bei Feuerwehr, Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk und Katastrophenschutz sicher gestellt.

„Ich freue mich, dass es endlich eine kostengünstige und unbürokratische Lösung für unsere freiwilligen Feuerwehren gibt", freute sich Landrat Matthias Dießl bei der Überreichung der ersten Feuerwehr-Führscheine im Landkreis Fürth. Kameraden der Wehren aus Oedenreuth, Buttendorf und Weitersdorf haben als erste die Prüfungen für den neuen Schein abgelegt.

Durch die siebte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Technischem Hilfswerk und Katastrophenschutz entsprechend gesichert worden.

„Viele unserer Kommandanten waren besorgt, da sich immer weniger Fahrer für die schweren Einsatzfahrzeuge finden ließen", verdeutlicht Matthias Dießl. Denn nach der EU-Führerscheinrichtlinie von 1999 reichte der PKW-Führerschein nicht mehr aus, um Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu steuern.
„Schon kleinere Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr bringen es heutzutage auf 4,25 Tonnen. Daher wurde es wirklich immer problematischer geeignete junge Fahrer zu finden", sagt Kreisbrandrat Dieter Marx.

Die Regelungen für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins sind einfach und unbürokratisch: Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren kann eine Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t erteilt werden, wenn sie mindestens seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, von Mitgliedern der

Freiwilligen Feuerwehren ausgebildet worden sind und in einer praktischen Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben. Für den Ausbilder und Prüfer zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein.

Matthias Dießl bezeichnete die Gesetzesänderung als „wichtige Stärkung des Ehrenamtes und entscheidende Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit".

Er überreichte die neuen Feuerwehrführerscheine zusammen mit dem Kreisbrandrat und Roßtals Bürgermeister Johannes Völkel bei der Freiwilligen Feuerwehr in Roßtal an Frau Anna Miederer, Frau Melanie Betz und Herrn Michael Miederer (alle Feuerwehr Buttendorf), Herrn Manuel Kress, Herrn Florian Wald und Herrn Wolfgang Weiß (Feuerwehr Oedenreuth) sowie Herrn Tobias Stein und Herrn Matthias Möpert (Feuerwehr Weitersdorf). Ausbilder für den Gemeindebereich Roßtal sind: Roland Dürmeyer, Helmut Bettschnitt, Markus Elsner, Helmut Franz, und Robert Kress.

„Herzlichen Glückwunsch und vor allem herzlichen Dank, dass Sie sich alle bereit erklärt haben, den neuen Feuerwehrführerschein abzulegen und damit sehr viel freiwilliges Engagement gezeigt haben. Sie sichern damit die Einsatzfähigkeit der Wehren. Ein großer Dank gebührt natürlich ebenso den Ausbildern", sagte Matthias Dießl.