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Quarantäne bei Coronafällen in Kindertageseinrichtungen

Aufgrund der enorm ansteigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus und einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.400 in Stadt und über 1.500 im Landkreis Fürth und der damit einhergehenden Zunahme von Infektionen in Kindertageseinrichtungen gilt künftig folgende Vorgehensweise:

Wird in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Fürth eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test bei einem Kind oder einer dort beschäftigten Person (sogenannter Indexfall) nachgewiesen, gelten alle Kinder und Beschäftigten der betreffenden Gruppe bzw. Gruppen in denen sich die jeweilige Person aufgehalten hat, als enge Kontaktperson, wenn der Kontakt zum Indexfall innerhalb eines der folgenden Zeiträume stattgefunden hat:

  • Indexfall symptomatisch und Symptombeginn bereits vor PCR-Abstrichnahme: ab 48 Stunden vor Symptombeginn
  • In allen anderen Fällen: ab 48 Stunden vor PCR-Abstrichnahme.

Die Quarantäne gilt dann unmittelbar und nicht erst mit Mitteilung des Gesundheitsamtes.

Ausnahmen sind auf Antrag möglich, soweit von Seiten der betroffenen Einrichtung bzw. Tagespflegestelle ausführlich dargelegt wird, dass ein unmittelbarer und ungeschützter Kontakt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wer-den kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Kreis der Spielgefährtinnen und Spielgefährten bzw. der Beschäftigten innerhalb einer Gruppe klar eingegrenzt werden kann. 

Diese Regelungen gelten bis einschließlich 11. Februar 2022. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt eine 10-tägige Quarantäne ab dem Datum des letzten Kontaktes mit der Indexperson im infektiösen Zeitraum. Bei Kindern, die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, besteht die Freitestmöglichkeit bereits ab Tag 5 nach letztem Kontakt – unabhängig ob der Kontakt in der Kindereinrichtung, im Haushalt oder an anderer Stelle stattgefunden hat.

Von der Kontaktpersonenquarantäne ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt des letzten Kontaktes eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • Enge Kontaktpersonen, die nachweislich (mittels PCR, POC-PCR-Test oder spezifischer positiver Antikörpertest) von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und danach mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten haben oder nach Erhalt mindestens einer Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind.
  • Enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt
  • Enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.