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Verantwortung für Mensch und Natur

Jäger informieren Mitglieder der Regionalinitiative und Landrat Matthias Dießl (5.v.r.) rund um das Thema Jagd

Jäger informieren Mitglieder der Regionalinitiative “Gutes aus dem Fürther Land”

Die Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ hat sich mit Landrat Matthias Dießl und der Jägerschaft Kreisgruppe Fürth im Schützenheim in Cadolzburg getroffen, um sich über die Aufgaben und Pflichten von Jägern zu informieren.

„Die Jagd in Bayern genießt einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt“, erklärte Landrat Matthias Dießl. „Vorrangig geht es den Jägern nicht um Trophäen, sondern um eine nachhaltige Jagdkultur. Jäger pflegen Biotope, sie schaffen Lebensräume. Sie kümmern sich um den Erhalt der Artenvielfalt. Sie setzen sich für unsere Kulturlandschaft ein. Die Jäger leisten damit einen wichtigen Dienst.“

Wie Roland Kretsch, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Fürth im Landesjagdverband Bayern, betonte, stünden die Jäger zudem in engem Austausch mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Ein wichtiger Grundsatz laute „Wald vor Wild“. Dies bedeute nichts anderes, als die vorrangige Berücksichtigung der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Die Jagd erfülle nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit einen gesetzlichen Auftrag neben der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung. Basis der Jagd seien das Wissen, das handwerkliche Können und die Passion jeder einzelnen Jägerin und jedes Jägers.

Derzeit gibt es in der Kreisgruppe 400 Jäger, auch immer mehr Frauen interessieren sich für dieses Ehrenamt. Jäger benötigen einen Jagdschein. Der dafür notwendige Theorieunterricht beträgt laut Kretsch 144 Stunden, geschult wird in sechs Fächern. Daneben sind mindestens 60 Stunden Praxis notwendig. Früher wurde die Jägerprüfung auch als das „Grüne Abitur“ bezeichnet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Wildbrethygiene, erzählte Erich Reichert, 2. Vorsitzender und Leiter der Hegegemeinschaft Fürth-Süd Bibertgrund. Jäger dürfen Wildfleisch vermarkten und müssen daher besonders viel Fachwissen in diesem Bereich haben. „Da geht es schließlich um die Volksgesundheit“, sagte Kretsch.

Sehr streng geprüft werde auch der Umgang mit der Jagdwaffe. Selbst kleinste Fehler führten hier dazu, dass der Prüfling durchfalle. Die Jungjäger der Kreisgruppe Fürth bestehen mit nahezu 100 Prozent die Jägerprüfung, berichtete Erich Reichert, Ausbilder und Mitglied des Prüfungsausschusses zur Jägerprüfung in Bayern.

Der Landkreis hat circa 25.000 Hektar bejagbare Fläche. Diese verteilt sich auf insgesamt 55 Reviere. Es gibt zwei Hegegemeinschaften, die strukturell an die gegebenen Naturräume Bibertgrund und Zenngrund angegliedert sind. Oft werden Jäger gefragt, warum sie auf Tiere schießen. Wie Landrat Matthias Dießl erläuterte, legt die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Abschusszahlen fest, die für drei Jahre gelten. In einem Gutachten äußern sich die Behörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbiss-Situation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe. Diese Zahlen müssten von den Jägern erfüllt werden, so der Landrat.

Neben dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz regeln Vorschriften die Jagd, so etwa das BGB, Strafrecht, Waffenrecht, Fleischhygiene- und Tierseuchenrecht und vieles mehr. Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch die Landesjagdgesetze ergänzt wird. Die Jagd unterliegt in Deutschland einer genau festgelegten staatlichen Organisation. Diese besteht aus der Obersten Jagdbehörde im Landwirtschaftministerium (zuständig für Gesetze und Verordnungen), den höheren Jagdbehörden bei den Bezirksregierungen sowie den unteren Jagdbehörden in den Landratsämtern, die zuständig für Jagdscheine, Jagdpachtverträge und Abschusspläne sind.

Der Jäger ist per Gesetz dazu verpflichtet, Wildtiere in Notzeiten zu füttern. Dies muss nicht nur im Winter sein. Weiterhin legt das Jagdgesetz eindeutig fest, welche Tierarten wann bejagt werden dürfen (Jagd- und Schonzeiten). In Bayern gibt es rund 51.000 Jäger, die eine Jagdfläche von 6,8 Millionen Hektar bewirtschaften. Davon entfallen 87 Prozent auf private und kommunale Flächen, nur 0,8 Millionen Hek-tar (circa 13 Prozent) sind Staatsforste. 35 Prozent der Landesfläche sind bewaldet, der größte Teil sind Wiesen und Felder.

„Eine verantwortungsvolle Jagd orientiert sich an den natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes und seinem ländlichen Umfeld“, unterstrich der Landrat zum Abschluss. Wildfleisch kann frisch direkt bei den Jägern bezogen werden. Adressen finden Sie hier.