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Widerspruchsmöglichkeiten gegen „Google Street View“

Datenschutz ist gewährleistet

Das US-amerikanische Unternehmen Google ist derzeit auch im Landkreis Fürth mit speziellen Aufnahmefahrzeugen unterwegs, um Bilder für das Internetangebot „Google Street View“ zu erstellen. Damit können im Internet Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern dargestellt werden.

Die bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden in den vergangenen Monaten ausführlich diskutiert. Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken mitteilt, hat das Unternehmen Google in diesem Zusammenhang verbindlich zugesichert, nach entsprechendem Widerspruch bei den Straßenaufnahmen zufällig erfasste Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen und Gesichter von Personen unkenntlich zu machen.Die Widersprüche gegen die Fotoaufnahmen können formlos an folgende Adresse gerichtet werden können:
Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, eMail: [email protected].

Google hat sich gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden verpflichtet, solche Widersprüche zu beachten und die betreffenden Aufnahmen zu anonymisieren. In dem Widerspruch sollten konkret die betroffenen Gebäude, Grundstücke, etc. - möglichst mit Adresse – benannt werden. Dabei muss kein Grund für den Widerspruch angegeben werden.

Die jeweils aktuellen Aufnahmeorte veröffentlicht Google im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview. ("Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?").

Detaillierte Informationen bietet außerdem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im Internet unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10.htm