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Zensus 2011: Fragebögen müssen von einem Erhebungsbeauftragten persönlich übergeben werden - Anonymer Versand über die Post ist nicht möglich

Im Landkreis Fürth sind seit 9. Mai etwa 250 sogenannte Erhebungsbeauftragte für die Volkszählung „ZENSUS“ unterwegs. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Übergabe der Fragebögen.

Auskunftspflichtig sind in Bayern rund 1,2 Millionen Einwohner sowie alle Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.

In den Presseberichten der letzten Tage wird immer darauf hingewiesen, dass die Fragebögen zur ZENSUS-Haushaltsbefragung selbst ausgefüllt werden könnten. Diese pauschale Feststellung ist jedoch in dieser Weise verwirrend, darauf weist Heinz Dengler, Leiter der Erhebungsstelle im Landratsamt Fürth hin.

Es ist zwar richtig, dass der zu Befragende die Möglichkeit hat, den Fragebogen (oder die Fragebögen bei mehreren auskunftspflichtigen Personen im Haushalt) selbst auszufüllen. Ein anonymes Zuschicken des Fragebogen ist jedoch - anders als es manche Medienberichte vermitteln - nicht möglich. Der Fragebogen muss immer von einem Erhebungsbeauftragten persönlich übergeben werden.

Heinz Dengler erklärt dazu: „Der Erhebungsbeauftragte muss sich einerseits von der physischen Existenz des zu Befragenden überzeugen und dies in seiner Befragungsliste vermerken und muss andererseits den/die Fragebögen vor der persönlichen Übergabe an den zu Befragenden auf der ersten Seite „personalisieren, um Missbräuche damit auszuschließen.“

Zusammen mit der persönlichen Übergabe der Fragebögen werden diese vom zuständigen Erhebungsbeauftragten durch den für jeden einzelnen Fragebogen spezifischen Strich-Code im System aktiviert. Jetzt kann der Befragte zwischen dem händischen Ausfüllen der Fragebögen und dem Ausfüllen per Computer wählen. Wählt man die händische Ausfüllung, muss der ausgefüllte Fragebogen in dem mitgelieferten Umschlag selbst zurückschicken werden. Für das Ausfüllen am PC enthält jeder Fragebogen einen für ihn spezifischen Zugangs-Code. Ab dieser Aktivierung läuft die Bearbeitungsfrist für Selbstausfüller, die 14 Tage beträgt.

Dengler weist zudem darauf hin, dass die stichprobenartige Haushaltsbefragung nicht mit der parallel laufenden Wohnungsbefragung verwechselt werden dürfe. ALLE Immobilienbesitzer bekommen im Rahmen der Wohnungsbefragung bis September 2011 vom statistischen Landesamt die Unterlagen ZUGESCHICKT. Diese können dann selbst ausgefüllt werden.