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Projekt "Unterstützung Bürgerengagement"

Für Vereine und lokale Initiativen, bietet LEADER neben einer regulären Projektförderung auch die Möglichkeit, aus einem Fördertopf für Kleinprojekte "Unterstützung Bürgerengagement" unbürokratisch Zuschüsse zu erhalten. In diesem Rahmen sollen formlos Projekte bis max. 5.000 Euro gefördert werden. Unterstützt werden Maßnahmen und Aktionen im Landkreis Fürth, die zur Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, die sich durch ehrenamtliches Engagement auszeichnen und die als innovativ bzw. neuartig einzustufen sind. Der lokale Akteur schließt zu seiner geplanten Maßnahme eine Zielvereinbarung mit der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Region Landkreis Fürth e.V. (LAG) ab.


Anforderungen an Einzelmaßnahmen

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen, die das Bürgerengagement stärken (Wer ist beteiligt?
    Wo liegt das Bürgerengagement? Was wollen wir gemeinsam erreichen?)
  • Maßnahmen im Landkreis Fürth.
  • Maßnahmen, die zu mind. einen Entwicklungs- oder Handlungsziel der LES beitragen.
  • Innovative bzw. neuartige Maßnahmen.

Was ist ausgeschlossen?

  • Turnusmäßig stattfindende Maßnahmen.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und Begünstigung von Unternehmen.
  • Maßnahmen, die vor dem Abschluss der Zielvereinbarung begonnen werden.

Wer wird unterstützt?

  • Vereine, Organisationen sowie Initiativen, die im Landkreis Fürth tätig sind und das kulturelle, soziale und ökologische Leben im LAG-Gebiet fördern und so zur regionalen Identität des Landkreises Fürth einen Beitrag leisten. 
  • Ausgenommen von der Unterstützung sind kommunale Körperschaften, Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die politische Ziele verfolgen.
  • Handelt es sich um eine Gruppierung (z. B. Projektgruppe) ohne eigene Rechtsform, so gehen die beteiligten lokalen Akteure aus den eingereichten Unterlagen klar hervor.
  • Die Anzahl der unterstützten Maßnahmen pro lokalem Akteur ist auf zwei in der laufenden Förderperiode begrenzt.

Bewerbung und Umsetzung

Bewerbungsverfahren

  • Schriftliche Anfrage mit kurzer Darstellung der geplanten Einzelmaßnahme und angefragter Höhe der Unterstützung (Formular unter Downloads).
  • Die LAG entscheidet im Steuerkreis über die Unterstützung.
  • Die LAG schließt eine Zielvereinbarung zur Durchführung der Einzelmaßnahmen mit dem lokalen Akteur ab.

Umsetzung und Abrechnung

  • Der lokale Akteur weist die Durchführung der Einzelmaßnahme nach (kurzer Sachbericht, Pressebericht, Fotos).
  • Die LAG bezahlt dem lokalen Akteur die vereinbarte Unterstützung, wenn die Einzelmaßnahme wie vereinbart durchgeführt wurde.

Die genauen Regelungen zum Kleinprojektefonds "Unterstützung Bürgerengagement" finden Sie rechts im Downloadbereich.

Neue Anfragen zu einer Förderung über den Kleinprojektefonds nimmt die LAG voraussichtlich ab Frühjahr 2024 entgegen

LAG-Management
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Alida Lieb
LAG-Managerin
Tel. 0911/ 97 73 - 10 30
Fax 0911/ 97 73 - 10 61

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