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Kostenfreiheit des Schulweges

Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) haben Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beförderung auf dem Schulweg bzw. auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten.
Der Landkreis Fürth ist zuständig für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu weiterführenden Schulen (z. B. Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule), Schulen zur individuellen Lernförderung und beruflichen Schulen. Er kommt seiner Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis dadurch nach, dass er Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel an die berechtigten Schülerinnen und Schüler aushändigt bzw. das erforderliche Fahrtenangebot durch Schulbusse bereitstellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Beförderung besteht nicht.
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205