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- Änderungen für das Schuljahr 2023/2024
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- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschüler
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Kostenfreiheit des Schulweges

Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) haben Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beförderung auf dem Schulweg bzw. auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten.
Der Landkreis Fürth ist zuständig für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu weiterführenden Schulen (z. B. Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule), Schulen zur individuellen Lernförderung und beruflichen Schulen. Er kommt seiner Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis dadurch nach, dass er Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel an die berechtigten Schülerinnen und Schüler aushändigt bzw. das erforderliche Fahrtenangebot durch Schulbusse bereitstellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Beförderung besteht nicht.
Änderungen für das Schuljahr 2023/2024
Übersicht nächstgelegene Schule
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschüler
Ausgabe der Wertmarken und Schulbusausweise
365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205