-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
-
Bildung und Schulen
- Landkreisschulen
- Staatliche Schulämter
- Ausbildung & Beruf
- Ausbildungsförderung
-
Schülerbeförderung
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Übersicht nächstgelegene Schule
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschüler
- Ausgabe der Wertmarken und Schulbusausweise
- Rückgabe VGN-Wertmarken
- 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
- Formulare
- Schulbusfahrpläne
- Kreisbildstelle / Medienzentrum
- Vereinspauschale
- Energiepreiszuschuss
- Schwimmförderung
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Rückgabe VGN-Wertmarken
365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
Besteht z. B. aufgrund eines Austritts aus der Schule grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges, so muss das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler an das Landratsamt Fürth zurückgegeben oder eine Aufzahlung für die verbleibenden Monate beantragt werden. Besteht bei einem anderen Aufgabenträger ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges, muss individuell geprüft werden, ob die Schülerinnen und Schüler das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler behalten können.
Monatskarten für den Ausbildungsverkehr in der jeweiligen Preisstufe
Sobald kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht (z. B. durch Austritt aus der Schule, Umzug usw.) sind die unbenutzten Wertmarken unverzüglich an das Landratsamt Fürth zurückzugeben.
Damit die Fahrmarken vom Landratsamt Fürth rechtzeitig an die DB Vertrieb GmbH zurückgegeben werden können, sind für die Rückgabe unbenutzter Wertmarken folgende Fristen einzuhalten:
- für Fahrmarken für den Zeitraum von September bis Dezember
Spätestens bis 10. November
- für Fahrmarken für den Zeitraum von Januar bis März
spätestens bis 10. April
- für Fahrmarken für den Zeitraum von April bis Juli
spätestens bis 10. Juli
Fahrmarken die nach diesen Fristen bei uns eingehen und somit von der DB Vertrieb GmbH nicht mehr erstattet werden, müssen von den Eltern gezahlt werden.
Zurück zur Übersicht
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205