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Rückgabe VGN-Wertmarken

365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler

Besteht z. B. aufgrund eines Austritts aus der Schule grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges, so muss das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler an das Landratsamt Fürth zurückgegeben oder eine Aufzahlung für die verbleibenden Monate beantragt werden. Besteht bei einem anderen Aufgabenträger ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges, muss individuell geprüft werden, ob die Schülerinnen und Schüler das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler behalten können.   

Monatskarten für den Ausbildungsverkehr in der jeweiligen Preisstufe

Sobald kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht (z. B. durch Austritt aus der Schule, Umzug usw.) sind die unbenutzten Wertmarken unverzüglich an das Landratsamt Fürth zurückzugeben.

Damit die Fahrmarken vom Landratsamt Fürth rechtzeitig an die DB Vertrieb GmbH zurückgegeben werden können, sind für die Rückgabe unbenutzter Wertmarken folgende Fristen einzuhalten:

- für Fahrmarken für den Zeitraum von September bis Dezember
  Spätestens bis 10. November

- für Fahrmarken für den Zeitraum von Januar bis März
  spätestens bis 10. April

- für Fahrmarken für den Zeitraum von April bis Juli
  spätestens bis 10. Juli

Fahrmarken die nach diesen Fristen bei uns eingehen und somit von der DB Vertrieb GmbH nicht mehr erstattet werden, müssen von den Eltern gezahlt werden.

 

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Schülerbeförderung

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205

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