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Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschüler

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben nur noch einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten auf dem Schulweg sofern die Bedingungen erfüllt sind. Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht Sprengelpflicht. Der Schulsprengel richtet sich nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes.

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe besteht ein Kostenerstattungsanspruch wenn die nächstgelegene Schule weiterhin besucht wird. Wechselt eine Schülerin bzw. ein Schüler wegen des unterschiedlichen Fächer- bzw. Seminarangebotes die Schule, können keine Beförderungskosten mehr übernommen werden.

Die notwendigen Beförderungskosten zur Schule werden erstattet, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten die Familienbelastungsgrenze von 465,00 Euro (ab dem Schuljahr 2022/2023 490,00 Euro) je Schuljahr übersteigen. Kostenerstattungsanträge für mehrere Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Haushalt der/des Unterhaltsleistenden leben, müssen zusammen eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur die günstigsten Beförderungskosten ersetzt werden können!

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise. Antragsformulare erhalten Sie hier, bei den Schulen und beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf (Telefon 0911/9773 - 1363, Frau Popp).

Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober nach Ablauf des Schuljahres beim Landratsamt Fürth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Das heißt Anträge, die nach dem 31.10. eingehen, müssen abgelehnt werden.

Hat ein Unterhaltsleistender bzw. die Schülerin oder der Schüler Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entfällt die Familienbelastungsgrenze. (Bitte dem Antrag die erforderlichen Nachweise für den Monat August vor Beginn des Schuljahres beifügen bzw. nachreichen).

Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Ausnahmeregelungen geltend machen wollen oder gegen einen Unkostenbeitrag im Schulbus transportiert werden möchten, müssen für jedes Schuljahr einen Antrag stellen. Für die Beantragung dieser Leistungen wird der Antrag ab Jahrgangsstufe 11 benötigt. Sie erhalten dann zum Schuljahresbeginn die Wertmarken bzw. den Schulbusberechtigungsausweis. Das Rückerstattungsverfahren entfällt in diesen Fällen.

Die Anträge sind unbedingt von den Schulen abzustempeln und in der Regel über die Schule an das Landratsamt einzureichen.

 

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Schülerbeförderung

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205

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