| AAA | Drucken

Vereinspauschale

Gemäß Nr. 5.1.7.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, vom 05. Dezember 2022, Az. H2-5880-1-20 sind Anträge auf Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports

                                  bis spätestens 15. März 2023

den Kreisverwaltungsbehörden vollständig darzulegen (Datum des Einlaufstempels).

Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; Anträge die nach dem 1. März 2023 eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.  

Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Neu ist auch: Die Gewichtung der Lizenzen für die Berechnung der Pauschale ergibt sich ab dem kommenden Jahr direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Zudem werden künftig erwachsene Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat.  Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt die zehnfach Gewichtung bestehen.

Auch für 2023 hat die Bayerische Staatsregierung eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt. Wie bereits 2020 und 2021 wird kein gesonderter Antrag erforderlich sein. Vereinen, die die reguläre Vereinspauschale beantragen, wird dann der doppelte Betrag ausgezahlt.

Die erforderlichen Antragsunterlagen, Erklärungen, Hinweise sowie die Liste der anerkannten Lizenzen können Sie sich hier direkt herunterladen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig in Papierform bis spätestens 01.03.2023 beim Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf, Dienstgebäude 90763 Fürth, Stresemannplatz 11, Sachgebiet 21, (Zimmer 1.11, 1. Stock; Tel. 0911/9773-1210) ein.

In diesem Zusammenhang werden die Sportvereine gebeten, die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien), die Vollzugshinweise, ergänzende Vollzugshinweise sowie die Bekanntmachungen und Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration genau zu beachten.