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Vereinspauschale

Gemäß Nr. 5.1.7.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, vom 05. Dezember 2022, Az. H2-5880-1-20 sind Anträge auf Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports

                                  bis spätestens 1. März 2024

den Kreisverwaltungsbehörden vollständig darzulegen (Datum des Einlaufstempels).

Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; Anträge die nach dem 1. März 2024 eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.  

Die Gewichtung der Lizenzen für die Berechnung der Pauschale ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR).

Die erforderlichen Antragsunterlagen, Erklärungen (die Vorlage von "Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen" ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen), Hinweise sowie die Liste der anerkannten Lizenzen können Sie sich hier direkt herunterladen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig in Papierform bis spätestens 01.03.2024 beim Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf, Dienstgebäude 90763 Fürth, Stresemannplatz 11, Sachgebiet 21, (Zimmer 1.11, 1. Stock; Tel. 0911/9773-1210) ein.

Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung.

Abrufbereit stehen derzeit zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Mein Unternehmenskonto ELTER-Zertifikat
  • BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Inline-Ausweisfunktion eID)

Die Sportvereine werden gebeten, die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien), die Vollzugshinweise, ergänzende Vollzugshinweise sowie die Bekanntmachungen und Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration genau zu beachten.