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Wer ist von Lebensmittelkontrollen betroffen?

  • Groß- und Einzelhandel
  • Herstellerbetriebe
  • Gaststätten
  • Imbissstuben,-wägen
  • Wochenmärkte
  • Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Altenheime)

Besichtigt werden hierbei:  

- Betriebsräume (z.B. Verkaufs-, Arbeits-, Lager- u. Kühlräume),

- Gegenstände

- Ausrüstungen

die mit Lebensmittel in Berührung kommen!