-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Wer ist von Lebensmittelkontrollen betroffen?
- Groß- und Einzelhandel
- Herstellerbetriebe
- Gaststätten
- Imbissstuben,-wägen
- Wochenmärkte
- Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Altenheime)
Besichtigt werden hierbei:
- Betriebsräume (z.B. Verkaufs-, Arbeits-, Lager- u. Kühlräume),
- Gegenstände
- Ausrüstungen
die mit Lebensmittel in Berührung kommen!
Suche