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Tierseuchenbekämpfung

Bienen
Bienen

Die Veterinäre sind für die Vorbeugung u. Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen zuständig.

Insbesondere Tierbesitzer aber auch, wer berufsmäßig mit Tieren zu tun hat (z.B. Tierärzte, Händler etc.) sind verpflichtet, falls der Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierkrankheit besteht (z.B. Tollwut, Faulbrut der Bienen, BSE, Psittakose....), dies unverzüglich beim zuständigem Veterinäramt anzuzeigen. Die Amtstierärzte untersuchen das betroffene Tier oder den Bestand, veranlassen weitere Untersuchungen u. Probenahmen und führen die erforderlichen Maßnahmen durch (z.B. Sperrbezirk einrichten, Desinfektionsmaßnahmen etc.).

Auf Grund der Kennzeichnungspflicht für Nutztiere mit Ohrmarken (Rinder, Schweine, Schafe u. Ziegen) und deren Erfassung in zentralen Datenbanken kann der Weg der Tiere und eine mögliche Seuchenverschleppung besser kontrolliert werden.

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist es deshalb von großer Bedeutung, alle (landwirtschaftlichen) Tierhaltungen zu kennen. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die nach Tierseuchenrecht vorgeschriebene Meldepflicht für landwirtschaftliche Tierhaltungen und auch Hobbyhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Geflügel, Bienen, Fische) bei dem zuständigen Veterinäramt hingewiesen.

Tierveranstaltungen / Tierschauen oder Märkte sind auch anzeigepflichtig u. müssen ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Veterinäramt schriftlich angezeigt werden.

HINWEISE FÜR TEICHWIRTE

HINWEISE FÜR GEFLÜGELHALTER

HINWEISE FÜR HUNDE- UND KATZENHALTER

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