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Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Unterkünften) ausziehen. Der Landkreis Fürth hilft zusammen mit verschiedenen Wohlfahrtsverbänden bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.

Diese Mietobjekte werden an Wohlfahrtsverbände weitergeleitet, die sich dann um die Vermittlung zwischen den anerkannten Flüchtlingen und dem Vermieter kümmern.

Auf dieser Internetseite erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung, sowie ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebots. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, die Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen zu ermöglichen.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Die untenstehenden Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Fürth.

Für Mietobjekte der Stadt Fürth oder eines anderen Landkreises sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

Falls Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Wohnung vom Jobcenter überprüfen lassen.

Die Angemessenheit ist von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region abhängig.

Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:

Ukraine - Situation

Bezüglich Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine wenden Sie sich bitte an folgende Homepage 

Hilfen in der Ukrainekrise / Допомога в українській кризі - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

oder wenden Sie sich an folgende E-Mail Adresse im Landratsamt Fürth 

[email protected]

Zur Orientierung stehen hier die im Landkreis Fürth geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (=sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.01.2020.

Kontakt

E-Mail:

[email protected]

 

 

 

Angemessene Kosten der Unterkunft

Die angemessenen monatlichen Grenzwerte im Landkreis Fürth entnehmen Sie bitte folgender Tabelle: