| AAA | Drucken

Fachberatung im Kinderschutz (ISOFA)

Unsere insoweit erfahrende Fachkraft unterstützt und berät Sie, als zuständige Fachkraft aus der Kita, Krippe oder Hort, bei der Einschätzung des individuellen Gefährdungsrisikos für ein Kind und die, damit einhergehenden, nächsten Handlungsschritte. Im Rahmen des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII wenden Sie sich bitte deshalb an die, nicht unmittelbar in den Fall involvierte, Kinderschutzfachkraft. Die Beratung erfolgt an Hand von anonymisierten Daten.

Desweiteren haben gemäß § 4 KKG alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, z.B-. Lehrkräfte, Ärzte, Psychologen, Hebammen, andere Pflegeberufe, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Anspruch auf eine anonymisierte Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft.

 

Bei akuter Kindeswohlgefährdung schalten Sie bitte unmittelbar den Allgemeinen Sozialdienst ein.

 

 

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 9/11
90763 Fürth


Zertifizierte Kinderschutzfachkraft
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Frau M. Himmelhuber
Tel.: 0911-9773-1272
E-Mail: [email protected]