| AAA | Drucken

FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht)

Die FQA haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirken die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie der Behindertenhilfe mit. (Quelle: Bayerisches Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, ab dem 01. Januar 2011 zu veröffentlichen sind.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.


Weitere Anlaufstellen

Der Bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung

Der Pflegebeauftragte ist bewusst als neutrale, von Trägern und Kassen unabhängige Stelle der bayerischen Staatsregierung eingesetzt. Er gibt die zur Verfolgung eines Missstandes erforderlichen Informationen an die zuständigen Stellen weiter, persönliche Daten bleiben aber auf Wunsch außen vor. 

Es besteht eine telefonische Erreichbarkeit unter der Rufnummer 089 / 540233 - 951. Außerdem kann man sich über die Homepage www.patientenportal.bayern.de an den Patienten- und Pflegebeauftragten wenden. 

Anschrift

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Frau H. Bujok
(Die Federführung der Heimaufsicht obliegt Frau Bujok)

Zimmer 2.13

Telefon 0911 / 9773 - 1237

Fax 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: [email protected]

Frau A. Biermann

Zimmer 2.13

Telefon 0911 / 9773 - 1238

Fax 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: [email protected]

Herr C. Heider

Zimmer 2.13

Telefon: 0911 / 9773 - 1231

Fax: 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: [email protected]

Informationen über heimrechtliche Belangen:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München

Broschüren zum Thema können über das Internet bestellt werden unter http://www.stmgp.bayern.de/publikat/index.htm

Pflegeplatzbörse

Freie Pflegeplätze im Landkreis Fürth finden Sie unter: www.gesundheitsregion-landkreis-fuerth.de