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FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht)
Die FQA haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirken die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie der Behindertenhilfe mit. (Quelle: Bayerisches Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, ab dem 01. Januar 2011 zu veröffentlichen sind.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Die Prüfberichte finden Sie hier.
Heim- und Pflegeplatzbörse für den Landkreis Fürth
Einen Heim- bzw. Pflegeplatz im Landkreis Fürth für sich oder einen Angehörigen finden Sie auf der Heim- und Pflegeplatzbörse www.ahis-fuerth.de. In Modul I werden die Einrichtungen umfassend beschrieben. Neben einer Übersicht über das zur Verfügung stehende Platzangebot wird auch über die Leistungen und Ausstattung der Einrichtungen informiert. Darüber hinaus werden die Kosten für die Unterbringung in der Einrichtung detailliert dargestellt.
Der Bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Der Pflegebeauftragte ist bewusst als neutrale, von Trägern und Kassen unabhängige Stelle der bayerischen Staatsregierung eingesetzt. Er gibt die zur Verfolgung eines Missstandes erforderlichen Informationen an die zuständigen Stellen weiter, persönliche Daten bleiben aber auf Wunsch außen vor.
Es besteht eine telefonische Erreichbarkeit unter der Rufnummer 089/540233-951. Außerdem kann man sich über die Homepage www.patientenportal.bayern.de an den Patienten und Pflegebeauftragten wenden.
Zum Flyer der FQA gelangen Sie hier
- Frau H. Bujok
- Zimmer 2.13
- Telefon (0911) 97 73 12 37
- Fax (0911) 97 73 12 35
- E-Mail: h-bujok@lra-fue.bayern.de
- Frau A. Biermann
- Zimmer 2.13
- Telefon (0911) 97 73 12 38
- Fax (0911) 97 73 12 35
- E-Mail: a-biermann@lra-fue.bayern.de
- Herr C. Heider
- Zimmer 2.01
- Telefon: (0911) 9773 1231
- Fax: (0911) 9773 1235
- E-Mail: c-heider@lra-fue.bayern.de
Informationen über heimrechtliche Belange:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Broschüren zum Thema können über das Internet bestellt werden unter
http://www.stmgp.bayern.de/publikat/index.htm