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Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Mit dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept – SPG – sollen die bayerischen Kommunen Strukturen entwickeln, die älteren Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst langen Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung ermöglichen. Dies erfordert einen Wechsel von der traditionellen „Altenhilfepolitik“ zu einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, das sowohl die Potenziale und Ressourcen als auch den Hilfe- und Unterstützungsbedarf von Seniorinnen und Senioren berücksichtigt (Quelle: Kommunale Seniorenpolitik, Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen). Der Auftrag zur Erstellung eines „Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts“ ist in Art. 69 Absatz 2 Bedarfsermittlung des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) festgelegt:
Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.
Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises Fürth ist in drei Teilberichte untergliedert:
Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG
Dabei wird der Bestand an ambulanten und stationären Pflege-Angeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt. Diese Daten sind wichtige Grundlagen für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept (Teilbericht 1). Die 6. Fortschreibung zum Stand 31.12.2018 stellte Landrat Dießl im Januar 2020 vor. Zusammenfassend bei einer Gesamtbetrachtung des Landkreises Fürth zeigt die Bedarfsermittlung zum Stichtag 31.12.2018 in allen untersuchten Bereichen eine noch ausreichende Versorgung.
Zur Erhaltung des derzeitigen Versorgungsniveaus, ist aufgrund des zukünftig stark ansteigenden Bedarfs in allen untersuchten Bereichen ein Ausbau notwendig.
Dies gilt insbesondere im Bereich der stationären Pflege in der Versorgungsregion Nord und im Bereich der Tagespflege in der Versorgungsregion Süd sowie der Kurzzeitpflege in beiden Versorgungsregionen. Die Größte Herausforderung der nächsten Jahre besteht aufgrund des zu erwartenden Bedarfsanstiegs darin, genügend Fachkräfte für den Pflegebereich zu rekrutieren
Teilbericht 2: Ergebnisse der repräsentativen Seniorenbefragung
Seniorinnen und Senioren leben gerne im Landkreis Fürth. Sie sind mit ihrem Lebensumfeld zufrieden. Dies zeigt die repräsentative Umfrage des MODUS-Instituts für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung, die im Sommer 2009 durchgeführt wurde.
Teilbericht 3: Zusammenfassung der Ergebnisse und Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Seniorenhilfe im Landkreis Fürth
Die Teilberichte 1 und 2 waren die Grundlagen zur Erarbeitung des Teilberichts 3. Um den seit 2000 vorhandenen und regelmäßig aktualisierten „Altenhilfeplan“ des Landkreises Fürth zum „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ weiter zu entwickeln, wurde im Jahr 2010 im Rahmen eines Workshops der „Arbeitskreis Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“ ins Leben gerufen. Dieser Arbeitskreis tagte insgesamt neun Mal. Begleitet wurde die Erarbeitung der fundierten Maßnahmen-Empfehlungen von MODUS – Institut für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung Bamberg.
Ende 2012 beschloss der Kreistag das "Seniorenpolitische Gesamtkonzept" sowie die Einrichtung eines Steuerungskreises, der die Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts begleiten soll.
Teilbericht 4 "Evaluation der Maßnahmen-Empfehlungen"
Gemeinsam mit den Landkreis-Gemeinden, den Seniorenvertretern und weiteren Akteuren der Seniorenarbeit setzt der Landkreis die Maßnahmenempfehlungen kontinuierlich um. Diese Umsetzungsarbeit hat das Institut MODUS im Jahr 2016 gemeinsam mit der Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten im "Teilbericht 4 - Evaluation der Maßnahmenempfehlungen" dokumentiert. Danach wurden von den kurzfristig realisierbaren Empfehlungen 83,7 % umgesetzt, die mittel- bis langfristig terminierten Empfehlungen sind bereits zu 46,9 % umgesetzt, was nach einem Evaluationszeitraum von drei Jahren ein überaus positives Ergebnis darstellt.
Teilbericht 5 „Hilfen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen“
Fortschreibung des Handlungsfeldes „Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte“ aus dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept.In diesem Handlungsfeld haben sich aufgrund der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes die stärksten Veränderungen ergeben.
Teilbericht 6 „Hilfen für pflegende Angehörige“
Im Teilbericht 6 wurden nicht nur die im Landkreis vorhandenen Hilfen für pflegende Angehörige untersucht, sondern auch Analysen durchgeführt,
wie z.B. die Abschätzung der Zahl der pflegenden Angehörigen im Landkreis Fürth oder die Entwicklung des familiären Pflegepotentials in den nächsten 20 Jahren.
Da die wichtigste Aufgabe der Angehörigenarbeit ist, die Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit der pflegenden Angehörigen zu erhalten, war u.a. zu klären, wie groß die Gruppe der pflegenden Angehörigen im Landkreis Fürth ist.
Teilbericht 7 Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis Fürth
Die Palliativversorgung im Landkreis Fürth wird ambulant als auch stationär geleistet.
Die Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) wird in der Region Fürth (Stadt und Landkreis) seit September 2009 durch die „Palliativ-Care Team Fürth gGmbH“ durchgeführt.
Das Palliativ-Care Team besteht neben dem Geschäftsführer aus 7 Ärzt:innen (4,25 Vollzeitäquivalente) und 7 examinierten Altenpflegerinnen bzw. Krankenschwestern (6,75 Vollzeitäquivalente), alle verfügen über eine Zusatzausbildung zur „Palliativ-Care Fachkraft“.
In den ersten 5 Jahren haben sich die Fallzahlen von 118 ambulanten Palliativpatient:innen im Jahr 2009 bis zum Jahr 2014 auf 374 Personen mehr als verdreifacht.
Danach fand eine weitere Erhöhung der Fallzahlen statt. Seit drei Jahren liegen die Fallzahlen relativ konstant knapp unter 500.
Die Palliativ-Care Team gGmbH geht davon aus, dass in der Region Fürth eine Sättigung im Bereich der SAPV erreicht ist.
Seit 2002 setzt sich der Hospizverein für eine stationäre Einrichtung ein.
Durch eine Bedarfsermittlung ergab sich alleine für den Landkreis ein aktueller Bedarf von mind. 5 bis max. 8 Hospizplätzen.
Aufgrund der Entwicklung der Sterbezahlen ist davon auszugehen, dass der Bedarf an stationären Hospizplätzen mittel- bis langfristig deutlich ansteigen wird.
Der Bedarf im Landkreis Fürth wird bis zum Jahr 2040 auf mindestens 8 bis 12 Hospizplätze ansteigen.
Somit wäre mittel- bis langfristig alleine für den Landkreis eine eigene stationäre Hospizeinrichtung als bedarfsgerecht anzusehen.
Alle Teilberichte können Sie über den Link in der rechten Spalte lesen und herunterladen!
Von der Verwaltung wurden aus den Maßnahmen-Empfehlungen die "Leitsätze für die Seniorenpolitik im Landkreis Fürth" entwickelt und dem Steuerungskreis in seiner 1. Sitzung vorgestellt. Nach Zustimmung des Steuerungskreises wurden die "Leitsätze für die Seniorenpolitik im Landkreis Fürth" in Form einer Broschüre veröffentlicht.
Sie finden die Broschüre in den Dienstgebäuden des Landratsamts in Zirndorf und Fürth im Eingangsbereich oder zum Lesen und Herunterladen über dem Link in der Spalte rechts.
In Papierform anfordern können Sie die Broschüre auch bei der Koordinierungsstelle für Seniorenangelegenheiten:
Telefon 0911-9773-1226, Fax 0911-9773-1223
E-Mail: t-maier@lra-fue.bayern.de
Teilbericht 1 Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG
Teilbericht 2 Ergebnisse der Seniorenbefragung
Teilbericht 4 Evaluation der Maßnahmenempfehlungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
Teilbericht 5 Hilfen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen
Teilbericht 6 Hilfen für pflegende Angehörige
Teilbericht 7 Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis Fürth
Zur Broschüre kommen Sie hier.
