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Die gelbe Waffenbesitzkarte

Die gelbe WBK, oder richtig Waffenbesitzkarte für Sportschützen, ist für den Personenkreis der Sportschützen bestimmt. Wenn sie einmal erteilt ist können mit ihr Einzelladerlangwaffen (Gewehre ohne Magazin) erworben werden ohne vorher einen Antrag bei der Waffenrechtsbehörde stellen zu müssen.

Seit der Novellierung des Waffenrechtes ist es bei einer entsprechenden Ergänzung der gelben WBK möglich auch Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, sowie einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) zu erwerben.

Bei Neuanträgen wird die gelbe WBK ausschließlich mit der Erweiterung erteilt.

Der Erwerb der Munition für die in dieser Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffen ist automatisch erteilt. Im Gegensatz zu den anderen Waffenbesitzkarten muss dies nicht extra beantragt werden.

Ansprechpartner:

Herr Möhler
Zimmer-Nr. 2.51

[email protected]

Telefon: 0911/9773-1378
Telefax: 0911/9773 - 1311