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Hinweise zur Namensänderung

Das Namensrecht ist durch entsprechende Regelungen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) umfassend und im Grunde abschließend geregelt. Durch entsprechende Erklärungen, die im Regelfall gegenüber dem Standesamt abgegeben werden, ist es z.B. möglich, den Ehenamen oder die Namensführung der Kinder zu gestalten.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Vorrangig ist daher jeweils abzuklären, ob die erstrebte Namensänderung nicht durch eine namensgestaltende Erklärung erreicht werden kann.

Bitte nehmen Sie deshalb zunächst Kontakt mit Ihrem zuständigen Standesamt auf, um zu prüfen, ob bereits dort eine namensgestaltende Erklärung abgegeben werden kann.

Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vor der Antragstellung von der zuständigen Behörde beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Ansprechpartner: 

Für ein Beratungsgespräch, die Abgabe des Antrages auf Namensänderung sowie die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen kontaktieren Sie bitte:

Frau Körner, Tel.:   0911 – 9773 – 1312  (Zimmer 2.33)

Herr Krogoll, Tel.:   0911 – 9773 – 1373  (Zimmer 2.32)    

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der o.g. Rufnummer empfohlen.

 

Ansprechpartner

Frau Körner, Tel.:   0911 – 9773 – 1312  (Zimmer 2.33)

Herr Krogoll, Tel.:   0911 – 9773 – 1373  (Zimmer 2.32)