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Staatsangehörigkeitsausweis

Wenn Sie einen förmlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit benötigen, wird dieser durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht.  Dieser Ausweis wird gefordert bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Adoption).

 

Gebühren:

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25,-- €

 

Antragstellung und erforderliche Unterlagen: 

Für den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sowie die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen wird um persönliche Vorsprache gebeten.

 

Ansprechpartner:

Herr Schlopsna, Tel.: 0911 – 9773 -1316, Zimmer 2.27

 

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der o.g. Rufnummer empfohlen.