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Staatsangehörigkeitsausweis
Wenn Sie einen förmlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit benötigen, wird dieser durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis wird gefordert bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Adoption).
Gebühren:
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25,-- €
Antragstellung und erforderliche Unterlagen:
Für den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sowie die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen wird um persönliche Vorsprache gebeten.
Ansprechpartner:
Frau Weigel, Tel.: 0911 – 9773 -1316, Zimmer 2.27
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der o.g. Rufnummer empfohlen.
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