-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft

Was ist Sperrmüll?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Einrichtungsgegenstände, also haushaltsübliche Mengen von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aus brennbarem Material oder Metall.
Hier einige Beispiele:
- Tisch, Stühle
- Bett, Matratze, Federbett
- Teppich, Läufer
- Schrank, Regal
- Polstermöbel, Vorhänge
- Gartenmöbel, Gartengeräte und -werkzeuge
- Fahrrad, Kinderwagen und -spielgeräte
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Restmüll | z.B. Säcke mit Kinderspielzeug, Videokassetten |
---|---|
Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten in Haus und Garten | z.B. Dämmmaterialien, Wand- und Deckenverkleidung, Türen, Fenster, Heizkörper, Bodenbeläge, Tapeten, Abdeckfolien, Gartenzaun, Palisaden, Dachlatten, Gartenhaus, Terassengeländer |
nicht brennbare Materialien | z.B. Porzellan, Waschbecken, Keramikblumentöpfe, Spiegel, Steine, Ziegel, Zement, Beton, Elemente aus Glas, Beton, Stein, Marmor |
Wertstoffe | z.B. Papier, Behälterglas, Dosen |
Elektro- und Elektronikgeräte | z.B. Toaster, Rasierapparat, Kaffeemaschine, Staubsauger |
weiteres | z.B. Autoteile, Reifen, Batterien, Altöl, Leuchtstoffröhren, Gartenabfälle, Sondermüll |
Wie kann die Sperrmüllabfuhr beantragt werden?
Jeder gemeldete Haushalt kann zwei Mal im Jahr kostenlos Sperrmüll abholen lassen.
Den Link zur Online-Beantragung finden Sie oben stehend. Sie erhalten nach Absenden der Onlineanmeldung eine automatische Eingangsbestätigung.
Nach ca. 1-2 Wochen folgt per E-Mail der Abholtermin mit wichtigen Hinweisen zur Bereitstellung. Der Sperrmüll wird ca. 3-4 Wochen nach Beantragung abgeholt.
Kleinmengen unter 150 kg je Anliefertag können Sie am Wertstoffhof gebührenfrei abgeben. Nur bei Anlieferungen über 150 kg werden Gebühren je nach Gewicht fällig (170 € je Tonne). In diesem Fall empfehlen wir die Sperrmüllabholung.
Was ist bei der Abholung von Sperrmüll zu beachten?
Den Sperrmüll am Abholtag ab 6:30 Uhr ebenerdig, max. 5 Meter von der befahrbaren Straße entfernt, am Entleerungsplatz der Mülltonnen bereitstellen. Bitte den Sperrmüll nicht stapeln, er muss gefahrlos von den Männern eingeladen werden können.
Sortieren Sie den Sperrmüll nach Holz, (überwiegend) Metall und sonstige brennbare Materialien (es sind drei Fahrzeuge im Einsatz). Größere Sperrmüllteile sind so zu zerlegen, dass sie nicht länger als 2 Meter sind und von zwei Männern getragen werden können.
Es erfolgt keine Abholung aus Garagen, Carports, von Hofgeländen oder Anhängern.

Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da:
Tel. 0911 9773 -1438, -1434, -1435
E-Mail:
abfallberatung@LRA-fue.bayern.de
Montag, Dienstag, Mittwoch
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parteiverkehr findet nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Dienstgebäude Zirndorf einen Termin.