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Welche Leistungen sind mit den Abfallgebühren abgedeckt?
Mit den Einnahmen bezahlt der Landkreis die Sammlung und Entsorgung der Haushaltsabfälle Restmüll, Papier und Biomüll, den Betrieb der Wertstoffhöfe sowie die Nachsorge der Deponien.
Die Müllgefäße stellt und liefert der Landkreis. Es gibt kostenlose Biomülltüten. Darüber hinaus können Sie zwei Mal im Jahr eine Sperrmüllabfuhr beantragen, Elektrogeräte abholen lassen und Sondermüll in haushaltsüblichen Mengen beim Umweltmobil abgeben.
Was kostet die Abfallentsorgung?
Die Gebühr setzt sich zusammen aus Grund-, Bio- und Restmüllgebühr.
jährliche Gebühr | |
---|---|
Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe | 84,00 € |
Biomüllgebühr pro Haushalt/Gewerbe | 36,00 € |
Restmüllgebühr (je nach Größe) | jährliche Gebühr |
---|---|
60 Liter Restmüllbehälter | 64,20 € |
80 Liter Restmüllbehälter | 85,60 € |
120 Liter Restmüllbehälter | 128,40 € |
240 Liter Restmüllbehälter | 256,80 € |
1.100 Liter Restmüllbehälter | 1.177,00 € |
Jeder angeschlossene Privathaushalt muss mit mindestens 40 l Restmüllvolumen ausgestattet sein, bei gewerblichen Einheiten sind es 5 Liter je Mitarbeiter.
Das Restmüllvolumen kann jederzeit angepasst werden (z.B. wenn mehr Restmüll anfällt nach der Geburt eines Kindes). Sie erhalten einen monatsgenauen Änderungsbescheid. Für den Behältertausch entstehen Ihnen keine Kosten. Der Bescheid bleibt so lange gültig, bis die Gebühren sich ändern.
Die Biomüllgebühr beinhaltet für jeden Haushalt maximal 120 Liter Tonnenvolumen. Darüber hinausgehendes Biomüllvolumen wird mit 72 € je 120 l und Jahr berechnet. Bei Privathaushalten kann die Biomüllgebühr entfallen, wenn ein Antrag bei Eigenkompostierung gestellt und bewilligt wird. Gewerbeeinrichtungen sind nicht anschlusspflichtig an die Biomüllabfuhr.
Bei den Papiertonnen ist eine 240 l Papiertonne je angemeldetem Haushalt (sowohl privat als auch gewerblich) in der Grundgebühr inbegriffen. Jede weitere 240 l Papiertonne kostet 24 € im Jahr. Bei einem Papiercontainer mit einem Volumen von 1100 l beträgt die Gebühr 72 € im Jahr.
Wer kann zur Abfallentsorgung anmelden?
Der Grundstückseigentümer ist für die Anmeldung zur Müllabfuhr zuständig. Er erhält den Abfallgebührenbescheid. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften übernimmt diese Aufgabe die Hausverwaltung.
Teilen Sie uns Änderungen über unser Online-Formular mit.
Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Gebühren vom Konto des Grundstückseigentümers abgebucht. Sie vermeiden damit Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung.

Sie haben Fragen zur Gebührenveranlagung?
Wir sind gerne für Sie da:
Tel. 0911 9773 -1436
E-Mail:
abfallwirtschaft@LRA-fue.bayern.de
Montag, Dienstag, Mittwoch
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parteiverkehr findet nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Dienstgebäude Zirndorf einen Termin.