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Denkmalschutz

Außenansicht von Osten nach der Sanierung
Außenansicht von Osten nach der Sanierung

Bauen im Bestand

Seit einigen Jahren bilden innerörtliche Nachverdichtungen, die Umnutzung vorhandener Bausubstanz und die Konversion von ehemaligen Militär- und Industrieflächen den Schwerpunkt der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Bauen im Bestand berührt häufig auch den Denkmalschutz. Denkmalschutz ist aber nicht mit der konventionellen „Altbausanierung“ zu verwechseln, denn hier gilt es, typische Grundrisse, historische Baukonstruktionen oder wertvolle Details zu erhalten.

Seit 1973 regelt das Bayerische Denkmalschutzgesetz, dass Besitzer ein Denkmal instandhalten, instandsetzen und sachgemäß behandeln müssen. „Denkmäler“ sind vom Menschen geschaffene Objekte aus einer vergangenen, abgeschlossenen Zeitepoche, die von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sind und deren Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Das Denkmalschutzgesetz gilt für Einzelbaudenkmäler, Ensemble und Bodendenkmäler, aber auch für alle Vorhaben in der Nähe von Denkmälern.

Denkmalschutz und Denkmalpflege – zwei Begriffe, zwei Behörden

Die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Fürth ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes im Landkreis Fürth verantwortlich. Dass heißt, sie erlässt – nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und unter Abwägung aller Aspekte – Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Verfügungen, die für die Erhaltung von Denkmälern erforderlich sind. Erster Ansprechpartner für Eigentümer und Bauherren sollte immer die Untere Denkmalschutzbehörde sein.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die Fachbehörde, welche die sog. Denkmalliste führt und fachliche Beratung liefert. Die Denkmalliste kann u.a. im Internet unter http://www.blfd.bayern.de, Stichwort „Bayerischer Denkmal-Atlas“ eingesehen werden. Das BLfD verwaltet zudem die staatlichen Zuschüsse und erteilt fachliche Stellungnahmen zur Gewährung von möglichen Steuervergünstigungen.

Für Denkmaleigentümer stellen beide Behörden umfangreiche Beratungsleistungen in Form von Amtstagen für Denkmalpflege zur Verfügung. Ziel ist es, über das optimale Vorgehen zu informieren und die Wünsche und Möglichkeiten der Eigentümer mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der Denkmäler in Einklang zu bringen. In den Beratungen vor Ort werden der jeweilige Umfang des Denkmalschutzes erläutert und Hinweise zum erfolgreichen Ablauf und zur frühzeitigen, sicheren Kostenermittlung einer Maßnahme gegeben. Auf Wunsch wird eine Auswahl an denkmalerfahrenen Planern, Restauratoren und Handwerksbetrieben vorgeschlagen.

Erlaubnis- / Genehmigungsverfahren

Maßnahmen an aber auch in der Nähe von Denkmälern bedürfen grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Dazu zählen auch kleine Baumaßnahmen, die nach Bayerischer Bauordnung „verfahrensfrei“ sind; z. B. Fassadenanstrich, Innenrenovierung, Fenstererneuerung, Veränderung der Einfriedung oder Freianlagen. Ein Denkmal steht grundsätzlich als Ganzes unter Denkmalschutz; nicht nur etwa die Fassade, auch historische Rück- oder Nebengebäude können dazu gehören.

Eigentümer oder Bauherren stellen vor Beginn einer Maßnahme einen schriftlichen „Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis“, der über die Gemeinde eingereicht wird. Unten finden Sie ein Formular, welches Sie für den Antrag nutzen können.

Maßnahmen, die baugenehmigungspflichtig sind, werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens denkmalrechtlich geprüft und bedürfen keines separaten Antrages auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Beratungen und Amtshandlungen nach dem Denkmalschutzgesetz sind kostenfrei. Allerdings sieht das Gesetz für den Fall von Ordnungswidrigkeiten auch vor, dass diese mit empfindlichen Geldbußen belegt werden können.

Wir empfehlen, im Vorfeld von beabsichtigten Maßnahmen Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufzunehmen und sich frühzeitig über das Vorgehen abzustimmen. Es ist unser Anspruch, diese Beratungen schnell, individuell und fachlich fundiert anzubieten.

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.:   08.00-16.00 Uhr
Fr.:             08.00-12.30 Uhr

und nach Vereinbarung

„ACHTUNG: Öffnungszeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Fürth eingeschränkt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit dem Coronavirus findet auch in der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Fürth ab sofort kein offener Parteiverkehr mehr statt.

Dringend notwendige, persönliche Termine können daher derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) vereinbart werden. Wir bitten Anfragen zu persönlichen Terminen auf das notwendige Maß zu beschränken.“

Leitung:

Herr Maidel
Kreisbaumeister

Tel.: 0911/9773-1500

Denkmalschutz:

Frau Böhm
Tel.: 0911/9773-1537

Fax: 0911/9773-1502

E-Mail: denkmalschutz@lra-fue.bayern.de