| AAA | Drucken

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und seine Geschäftsstelle

Die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse der Gutachterausschüsse sind in den §§ 192 – 197 des Baugesetzbuches (BauGB), nähere Einzelheiten in der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) geregelt.

Danach sind für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen Gutachterausschüsse zu bilden. Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung verfügen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Bereich des Landkreises Fürth ist beim Landratsamt Fürth angesiedelt.

Aufgaben des Gutachterausschusses

• Führung der Kaufpreissammlung

• Auskunft aus der Kaufpreissammlung

• Ermittlung der Bodenrichtwerte

• Auskunft über Bodenrichtwerte

• Immobilienmarktbericht

• Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Führung der Kaufpreissammlung

In der Kaufpreissammlung werden alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Sie bildet die Basis für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Marktanalysen.

Zur Führung der Kaufpreissammlung wird jeder Kauf-, Tausch- oder Erbbaurechtsvertrag im Bereich des Landkreises Fürth vom beurkundenden Notar an den Gutachterausschuss weitergeleitet. Die Verträge werden ausgewertet, um weitere beschreibende sowie preis- und wertrelevante Angaben zum Kaufobjekt ergänzt und unter Berücksichtigung des Datenschutzes in die Kaufpreissammlung übernommen.

Der Gutachterausschuss verfügt somit über einen umfassenden Einblick in den Grundstücksmarkt in seinem Zuständigkeitsbereich.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Soweit es für eine Wertermittlung erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, wird eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt. Diese Auskünfte erhalten in der Regel Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

Ermittlung der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss ermittelt auf der Basis der Kaufpreissammlung jeweils zum Stichtag 01.01. eines jeden geraden Jahres Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte geben einen allgemeinen Überblick über das Preisniveau des Grundstücksmarktes im Landkreis. Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar. Seit dem Stichtag 31.12.2012 werden die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Fürth in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte und die zugehörigen  Bodenrichtwertzonen des aktuellen Stichtages können im Internet unter

www.bodenrichtwerte.bayern.de

oder direkt unten in der Karte eingesehen werden.

Schriftlich benötigte Bodenrichtwerte können gegen eine Gebühr von 25,00 € je Wert und Stichtag formlos bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestellt werden.

Immobilienmarktbericht

Der Immobilienmarktbericht des Landkreises Fürth enthält Daten und Informationen, die für die Wertermittlung von Immobilien erforderlich sind. Dadurch soll das Marktgeschehen am Immobilienmarkt im abgelaufenen Jahr dokumentiert, Analysen dargestellt und erkennbare Markttendenzen aufgezeigt werden. Ziel des Berichtes ist es, den Immobilienmarkt für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten und Informationen zur Orientierung zu liefern. Der Bericht wird jährlich herausgegeben.

Der Immobilienmarktbericht ist sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form erhältlich und kann per Mail über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses  gegen eine Gebühr von 50,00 Euro (digital), bzw. 80,00 Euro (gedruckte Version) bestellt werden.

Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z. B. Pflichtteilsberechtigte), Behörden und Gerichte. Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt insbesondere von den Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale) und dem Wertermittlungsstichtag ab. Die Gutachten des Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig. Nähere Informationen (Kosten, notwendige Unterlagen, Ablauf, Dauer usw.) erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Öffnungszeiten

Mo-Do: 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr:        8:00 Uhr - 12:30 Uhr

„ACHTUNG: Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Fürth eingeschränkt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit dem Coronavirus findet auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Fürth ab sofort kein offener Parteiverkehr mehr statt.

Dringend notwendige, persönliche Termine können daher derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) vereinbart werden. Wir bitten Anfragen zu persönlichen Terminen auf das notwendige Maß zu beschränken.“

Geschäftsstelle
Leitung:

Herr Maidel
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Leiter der Geschäftsstelle
Tel.: 0911/9773-1500

Mitarbeiter:

Frau Grötsch
Tel.: 0911/9773-1526

Frau Füllbier
Tel.: 0911/9773-1501

Frau Diersche
Tel.: 0911/9773-1540

Frau Müller-Ehrhardt
Tel.: 0911/9773-1541

 

Email: gutachterausschuss@lra-fue.bayern.de