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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und seine Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gremium. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung verfügen, zusammen. Sein Auftrag ist es, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Für den Bereich des Landkreises Fürth ist diese beim Landratsamt Fürth angesiedelt. Sie ist Ansprechpartner für alle Fragen, welche den Gutachterausschuss betreffen.
Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
- Erteilen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte
- Erstellen des Immobilienmarktberichtes
- Ermittlung von sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren)
- Erstellen von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses.
Sämtliche Notare und Gerichte sind verpflichtet, Kopien aller Urkunden über Immobilienverkäufe sowie Beschlüsse über Zwangsversteigerungen dem Gutachterausschuss zukommen zu lassen. Aus den Urkunden und Beschlüssen werden die wesentlichen Daten anonymisiert in der Kaufpreissammlung erfasst und um die Angaben aus Käufer-/Verkäuferbefragungen ergänzt.
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Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung bildet damit die Basis für Marktanalysen, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung von Bodenrichtwerten.
Werden für eine Wertermittlung Vergleichsdaten benötigt und kann ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, wird eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt. In der Regel erhalten Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind (z.B. öffentlich bestellte und vereidigte, zertifzierte und sonstige qualifizierte Sachverständige sowie Behörden) Auskünfte. Diese werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.
Auskünfte können formlos unter Angabe der Eckdaten des zu bewertenden Objektes und der Rechnungsadresse bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 25,--€ je beauskunfteter Wert angefordert werden.
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse aufweisen.
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Bodenrichtwerte
Ermittlung der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt auf der Basis der Kaufpreissammlung jeweils zum Stichtag 01.01. eines jeden geraden Jahres Bodenrichtwerte.
Für interessierte Laien stellen Bodenrichtwerte eine Orientierungsgröße dar, für Sachverständige für Immobilienwertermittlungen dienen sie als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Auch für steuerliche Angelegenheiten sind Bodenrichtwerte von Bedeutung, insbesondere für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Seit dem 31.12.2012 werden die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Fürth in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt.Auskunft über Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte des aktuellen Stichtages und die zugehörigen Bodenrichtwertzonen können im Internet unter
oder direkt unten in der Karte eingesehen werden.
Schriftlich benötigte Bodenrichtwertauskünfte können gegen eine Gebühr von 25,-- € je Wert und Stichtag formlos unter Angabe der Adresse und Rechnungsadresse bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestellt werden.
Die gesamte Bodenrichtwertkarte für den Landkreis Fürth ist sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form erhältlich und kann per formloser eMail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 100,-- € bestellt werden.
Immobilienmarktbericht
Der Immobilienmarktbericht dokumentiert das Marktgeschehen im Landkreis Fürth auf dem Immoblienmarkt im abgelaufenen Jahr. Ziel des Berichtes ist es, den Immobilienmarkt für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und Informationen zur Orientierung zu liefern. Er enthält Daten und Informationen, die für die Wertermittlung von Immobilien erforderlich sind.
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Immobilienmarktbericht
Der Bericht erscheint jährlich.
Erhältlich ist der Immobilienmarktbericht sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form und kann per formloser eMail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 50,-- € (digital) bzw. 80,-- € (gedruckte Version) bestellt werden.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Verkehrswertgutachten von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken.
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Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z.B. Pflichtteilsberechtigte), Behörden und Gerichte.
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt insbesondere von den Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale) und dem Wertermittlungsstichtag ab.
Die Gutachten des Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig. Nähere Informationen (Kosten, notwendige Unterlagen, Ablauf, Dauer usw.) erhalten Sie auf Anfrage bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
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FAQ
Warum wurde ich aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen?
Der Gutachterausschuss hat eine gesetzliche Verpflichtung, alle von Notaren und Gerichten zugeleiteten Verträge über Immobilien auszuwerten. Dies dient der Verbesserung der Verbesserung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Hierfür benötigt er ergänzende Informationen zu Ihrem Grundstück, die in den Verträgen meist nicht angegeben sind.Bin ich verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten?
Es besteht nach §197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber, bzw. die Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.Ich kann die Fragen im Fragebogen nicht vollständig beantworten, da mir Informationen fehlen. Was soll ich tun?
Beantworten Sie so viele Fragen wie Ihnen möglich ist und senden Sie den Fragebogen trotzdem an die Geschäftsstelle zurück.Was geschieht mit meinen Daten / wie werden meine Daten behandelt?
Ihre Daten aus den Notarurkunden und Angaben aus dem Fragebogen werden vertraulich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses behandelt und anonymisiert in die Kaufpreissammlung übernommen.Was enthält der Immobilienmarktbericht?
siehe ImmobilienmarktberichtWo/Wie bekomme ich eine Bodenrichtwertauskunft?
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte formlos unter Angabe der Objekt- und Rechnungsadresse an: gutachterausschuss@lra-fue.bayern.de. Alternativ können Sie Bodenrichtwerte auch kostenfrei im Bayernatlas abrufen.Wo beantrage ich ein Verkehrswertgutachten?
Den unterschriebenen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachten senden Sie an: verkehrswertgutachten@lra-fue.bayern.de
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin!
Mo-Mi: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do: 7:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Frau Grötsch
Tel.: 0911/9773-1526
Frau Füllbier
Tel.: 0911/9773-1501
Frau Diersche
Tel.: 0911/9773-1540
Frau Müller-Ehrhardt
Tel.: 0911/9773-1541
Herr Maidel
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Leiter der Geschäftsstelle
Tel.: 0911/9773-1500
§§ 192 - 197 Baugesetzbuch (BaugB)
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGAV)
ImmoWertV 2021