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Hornissen

Lange Zeit galten Hornissen als gefährlich und wurden deshalb vom Menschen stark bekämpft. Dadurch wurden sie immer seltener und mussten schließlich naturschutzrechtlich geschützt werden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Tatsächlich sind Hornissen -ganz anders als manche Wespenarten- nicht aggressiv und eher scheu. Sie fliegen auch keine süßen Getränke oder Speisen an, sondern sind an Insekten als Hauptnahrung interessiert. Beachtet man einige Regeln, so ist die Gefahr gestochen zu werden äußerst gering. Auch die oft gehörte Weisheit von den 3 Stichen, die einen Menschen töten können, ist nicht wahr.

Die Hornisse genießt den gesetzlichen Status „besonders geschützt“, der im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung verankert ist. Es ist daher verboten den Hornissen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Auch Hornissennester, oder Teile davon, dürfen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.

Da Hornissen ihre alten Nester normalerweise nicht wieder beziehen ist die Angst, für immer mit einem Hornissenvolk leben zu müssen, unbegründet. Das Volk stirbt im Herbst ab und nur die Königinnen überwintern. Ein Nest, das an seinem Entstehungsort belassen wird, kann diesen Ort auch unattraktiv für einen neuen Bau machen.

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen ein Hornissennest in Ihrer Umgebung Sorgen bereitet. Wir kommen gerne vorbei und beraten Sie. Durch einfache Maßnahmen können oft verträgliche Lösungen gefunden werden. Da die Beseitigung eines Hornissennestes meist die Auslöschung eines ganzen Volkes bedeutet, werden Befreiungen vom Verbot nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen.

Auch bei Wespen und ihren Nestern sollten Sie zunächst die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren, um mögliche Verstöße gegen das Artenschutzrecht ausschließen zu können.

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde

Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

Rechtlicher Bereich

Herr Ebert
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1411

Herr Koch
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1450

Frau Aichinger
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1404

Frau Wesser

Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1419

E-Mail:
[email protected]

Fachlicher Bereich

Frau Engelbrecht
Zimmer 1.45
Telefon: 0911 9773 1422

Frau Pax
Zimmer 1.44
Telefon: 0911 9773 1462

E-Mail:
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