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Internationaler Artenschutz - Was ist das?

Foto G. Zink
Sollten Sie z.B. einen Papagei, eine Landschildkröte aus dem Mittelmeerraum oder gar einen Greifvogel erwerben wollen, benötigen Sie dazu eine entsprechende EG-Bescheinigung (früher: Cites). Diese Bescheinigung wird auf Antrag von der Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt. Diese Bescheinigungen werden nicht nur für Vermarktungszwecke ausgestellt, sondern ist auch der allgemeine Nachweis der Besitzberechtigung, etwa für nicht kommerzielle Transportzwecke.
Die Ausstellung der EG-Bescheinigungen ist im Hinblick auf die weiteren zulässigen Dokumente nur erforderlich bei:
- der Nachzucht beziehungsweise der künstlichen Vermehrung
- der rechtmäßigen Entnahme aus der Natur.
Der Antragsteller hat die für die Erteilung der Bescheinigung erforderlichen Nachweise (z.B. Herkunftsnachweis, Ringnummer, Fotos) beizubringen. Bei einer Veräußerung des Tieres oder der Pflanze begleitet das Original der Bescheinigung das veräußerte Exemplar.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat inzwischen etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pfanzenarten unterteilt in drei Anhängen (A,B und C) unter Schutz gestellt.
Anhang A listet die Arten, die direkt vom Aussterben bedroht sind.
Anhang B listet die gefährdeten Arten auf, die ohne Kontrolle des Handels aussterben könnten.
Anhang C listet die Arten, die ein Ursprungsland schützen will. Dazu aber die Hilfe der Vertragsstaaten benötigt, um den internationalen Handel zu kontrollieren.

Foto G. Zink
Wichtig ist auch, das es sich nicht nur um lebende Exemplare handelt, sondern auch um Erzeugnisse und Produkte aus diesen Exemplaren der geschützten Arten handelt. Produkte und Erzeugnisse sind z.B. Elfenbeinschnitzereien, Reptilienleder (Krokodilleder-Handtaschen), Federschmuck, Felle, Präparate etc.
Ob und seit wann Ihr Tier unter dem Schutz des Washintoner Artenschutzabkommens steht, können Sie am besten unter www.wisia.de herausfinden. Nach Aufruf der Seite klicken Sie links "Recherche" an, dann haben Sie die Möglichkeit die deutsche oder die lateinische Bezeichnung Ihres Tieres suchen zu lassen. Wenn Sie sich unsicher sind können Sie auch gerne bei uns telefonisch nachfragen, ob es für Sie
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08:00 bis 12:30 Uhr
Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde
Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Fax: 0911 9773 1402
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