| AAA | Drucken

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Fürth

Landschaftsschutzgebiete sind, laut Naturschutzgesetz, vom Landkreis durch Verordnung rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist um Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu verbessern und wieder herzustellen.

Sie werden auch festgesetzt wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

 

 

Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde

Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

Rechtlicher Bereich

Herr Ebert
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1411

Herr Koch
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1450

Frau Aichinger
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1404

Frau Wesser

Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1419

E-Mail:
[email protected]

Fachlicher Bereich

Frau Engelbrecht
Zimmer 1.45
Telefon: 0911 9773 1422

Frau Pax
Zimmer 1.44
Telefon: 0911 9773 1462

E-Mail:
[email protected]