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Umweltschutz
Anzeige- und Erlaubnispflicht nach §§ 53 und 54 KrWG
Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG
Die Aufnahme der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfordert nach § 53 KrWG eine Anzeige. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, samt Unterlagen gesandt werden.
FORMBLATT Anzeige nach § 53 KrWG
Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG
Sammler, Beförderer, Makler und Händler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, weitergeleitet werden. Unterlagen zur Zuverlässigkeit sowie zur Fach- und Sachkunde sind beizufügen.
Kontakt:
Herr Bittner
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.50
Tel.: 0911-9773-1413
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30
Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.