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Umweltschutz

Anzeige- und Erlaubnispflicht nach §§ 53 und 54 KrWG

Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG

Die Aufnahme der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfordert nach § 53 KrWG eine Anzeige. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, samt Unterlagen gesandt werden.

FORMBLATT Anzeige nach § 53 KrWG

Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG

Sammler, Beförderer, Makler und Händler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, weitergeleitet werden. Unterlagen zur Zuverlässigkeit sowie zur Fach- und Sachkunde sind beizufügen.

FORMBLATT Antrag nach §54 KrWG

Kontakt:

Herr Bittner
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.50
Tel.: 0911-9773-1413
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.