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Wohnberechtigungsschein


Sie sind auf der Suche nach einer Sozialwohnung im Landkreis Fürth?

Dann benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Alle Informationen dazu und zu öffentlich geförderten Wohnungen bekommen Sie bei uns. Insbesondere stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Vermieterliste und die Antragsunterlagen zu Verfügung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser muss vor Bezug und Unterzeichnung des Mietvertrages beim Vermieter vorgelegt werden.

Dabei unterscheidet man zwischen einem allgemeinen und bestimmten Wohnberechtigungsschein. Beide können Sie bei uns beantragen und sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Bestimmter Wohnberechtigungsschein

Der bestimmte Wohnberechtigungsschein wird auf eine konkrete Wohnung ausgestellt und berechtigt Sie zum Bezug dieser einen Wohnung. Somit können Sie den Antrag bei uns im Landratsamt Fürth stellen, wenn Sie eine konkrete Wohnung im Landkreis Fürth in Aussicht haben.

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Der allgemeinen Wonhnberechtigungschein ist eine Bescheinigung, die Sie bei Wohnungsämtern in ganz Bayern vorlegen und damit nachweisen können, dass Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind.

Das Landratsamt Fürth kann Ihnen einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein ausstellen, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen und gemeldet sind.

Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung, sich unbedingt mit dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, in dessen Bezirk Sie zukünftig wohnen wollen.

Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Folgenede Voraussetzungen müssen eingehalten werden:

  • Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
  • Die Wohnungsgröße muss an die Anzahl der Haushaltsangehörigen angepasst sein
  • Der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet sein

Gerne überprüfen wir diese Voraussetzungen bei einem persönlichen Gespräch.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Folgende Unterlagen benötigen wir für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins:

  • Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
  • Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
  • Ausweis bei Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft

Zusätzlich für einen bestimmten Wohnberechtigungsschein:

  • Wohnungsbeschreibung des Vermieters

 

 

Ansprechpartner

Frau Pfändtner
Tel.: 0911 9773 1532

E-Mail:
[email protected]


Termine bitte mit vorheriger Vereinbarung