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Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit dem 01.08.2008 gilt die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger. Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot "herausfallen" würden.

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