| AAA | Drucken

Allgemeine Informationen

Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Nachdem der Bundesrat am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat, wurde nunmehr die notwendige Änderung der Fahrerlaubnisverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 19.03.2019 in Kraft.

Mit dieser Änderung setzt der Gesetzgeber die europäischen Vorgaben um. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen, gleichgültig welches Modell (grau, rosa oder Kartenführerschein). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Die einzuhaltenden Fristen sind abgestimmt auf das Geburtsjahr des Inhabers (für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind) bzw. auf den Tag der Ausstellung (für ab 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine).

Sie staffeln sich wie nachfolgend dargestellt:

Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Wichtig:

Auch nach den oben genannten Fristen bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Ungültig wird lediglich das Dokument (Führerschein), welches die Einzelheiten Ihrer Fahrerlaubnis belegt (Fahrerlaubnisklassen, Ausstellungsdatum, Befristung).

Mit dem Umtausch werden nach derzeitigem Rechtsstand keine regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen neu begründet. Sie bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Lkw- und Busfahrer, Inhaber von Fahrerlaubnisse für Personenbeförderung).

Der neue Führerschein gilt 15 Jahre. Danach muss wiederum ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter  https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html .

Zum Umtausch benötigen wir ein aktuelles biometrisches Lichtbild, den alten Führerschein sowie den Personalausweis oder Reisepass.

Die Gebühren betragen 25,30 €.

Sollten Sie sich einen bestimmten Termin für Ihren Besuch in der Führerscheinstelle  reservieren wollen, so finden Sie hier die passende Verbindung zu unserer Internetseite.

Falls Sie es wünschen, können Sie sich den neuen Führerschein gegen geringe Mehrkosten direkt von der Bundesdruckerei in Ihren Briefkasten schicken lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem

Seit dem 01.05.2014 wurde das Verkehrszentralregister (VZR) in das Fahreignungsregister (FAER) und das bisherige Punktesystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Befristung der Führerscheine

Alle Motorrad- und Pkw-Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Befristet ist nur der Führerschein, nicht jedoch die Fahrerlaubnis. Dies hat zur Folge, dass eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins ohne weitere Nachweise oder Gesundheitsprüfung erfolgt. Lkw- und Busführerscheine gelten auch weiterhin 5 Jahre. Danach wird auch die Fahrerlaubnis verlängert. Dafür sind die bisher notwendigen Atteste, Zeugnisse oder Gutachten vorzulegen.

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Eine Übersicht über den Umfang der aktuellen Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter dem Link https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

 

 

Hinweise für Inhaber ausländischer Führerscheine

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zwei Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Die Merkblätter richten sich an Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten sowie an Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die beiden Merkblätter finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter den folgenden Links:

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in Deutschland

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland

zurück zur Übersicht

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]