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Mietwagen beschränkt auf die Beförderung von Schwerbehinderten mit Spezialfahrzeugen im Rahmen von Behindertenfahrdiensten und Krankenkraftwagen - Ersterteilung
Voraussetzung:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
- Sie haben das 19. Lebensjahr vollendet.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung gleichzeitig Ihr bisheriger Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
- Nachweis des Besitzes der Klasse B (Kopie des Führerscheins, wenn wir nicht die ausstellende Behörde sind). Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse drei seit mindestens 1 Jahr besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben.
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden) - nur für Krankenkraftwagen erforderlich.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Der Nachweis ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
- Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Sonstige Hinweise:
Sobald die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, werden Sie schriftlich informiert.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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