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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Wird bei Ihrer Vorsprache von uns ausgedruckt. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass, Personalausweis oder Dienstausweis (Polizei).
- ein biometrisches Lichtbild
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
- Dienstführerschein. Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind wird eine Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis benötigt.
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde: 24,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 2 bis 4 Wochen.
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können
Dies sollten Sie noch beachten:
Seit Änderung des Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von Ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.
Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden. Dasselbe gilt bei der Vorlage der bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellten Bescheinigung über die während der Dienstzeit erteilten Fahrerlaubnisse.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Hier finden Sie unsere Formulare
Telefon: | 0911 / 97 73 - 30 34 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 39 |
E-Mail: | fuehrerschein@lra-fue.bayern.de |