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Umtausch in den neuen Kartenführerschein
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Wird bei Ihrer Vorsprache von uns ausgedruckt. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Grundsätzliches:
Zum aktuellen Zeitpunkt müssen graue, rosafarbene und unbefristete Kartenführerscheine spätestens bis zum 19.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. In folgenden Fällen müssen Sie jedoch bereits früher umtauschen:
- Sie möchten sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen. (ein unbefristeter Kartenführerschein genügt)
- Sie möchten eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. (ein unbefristeter Kartenführerschein genügt)
- Sie möchten eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 oder 3 verlängern.
Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen sowie Informationen zum Besitzstand finden Sie in der Rubrik "Rund um den Führerschein".
Klasse 2:
Sofern Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch unsere Informationen zur Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klasse C, CE / Klasse D, DE). Die Antragstellung erfolgt direkt bei uns, sofern Sie derzeit im Besitz des grauen oder rosafarbenen Führerschein sind.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Führerschein
Falls Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Fürth ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Wir fordern den Auszug aus dem Führerscheinregister für Sie an.
Gebühren:
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,30 EUR (inkl. Direktversand zu Ihnen nach Hause)
Sonstige Hinweise:
Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, benachrichtigen wir Sie schriftlich.
Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich. Dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr bisheriger Führerschein und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Frau Deutzer |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 30 |
u-deutzer@lra-fue.bayern.de |
Frau Jung |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 31 |
s-jung@lra-fue.bayern.de |
Frau Laubmann |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 28 |
r-laubmann@lra-fue.bayern.de |
Herr Schießler |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 23 |
m-schiessler@lra-fue.bayern.de |
Herr Almer |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 29 |
f-almer@lra-fue.bayern.de |