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Verlängerung der D-Klassen

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.


Antrag:

Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Verlängerung muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden, der Ihre Unterschrift beinhaltet, die Sie bereits bei Antragstellung leisten müssen. Bitte geben Sie Ihren Antrag bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus) ab.


Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ein biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausreichend. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
  • Falls die Gültigkeit der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
  • Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a  Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)

Gebühren:

Bearbeitungsgebühren der Fahrerlaubnisbehörde: 37,50 EUR


Sonstige Hinweise:

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, benachrichtigen wir Sie schriftlich.
Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich. Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren bisherigen Führerschein und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können. Bei Aushändigung des neuen Kartenführerscheines muss der alte Kartenführerschein abgegeben werden.


Dies sollten Sie noch beachten:

Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]