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100 km/h Zulassung für Anhänger

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für

  • Pkw mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
  • Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger

Liegt keine Datenbestätigung nach § 20 StVZO i. V. mit dem Muster 2d der StVZO vom Hersteller vor, ist der Anhänger zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) vorzuführen. Der Prüfer stellt fest, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung über die technische Prüfung und eine Bescheinigung, die Sie der Zulassungsstelle vorlegen. Hier werden Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt, damit ein Eintrag erfolgen kann.

Bei der Zulassungsstelle wird die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchgeführt. Gleichzeitig erhalten Sie die gesiegelte 100 km/h-Plakette für den Anhänger. Nur ein gesiegeltes 100er-Schild/Tafel hat Gültigkeit.