-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
-
Verkehr
- Bus und Bahn (ÖPNV)
- Radeln
- Mitfahrzentrale
- Schülerbeförderung
- Führerscheinwesen
-
KFZ-Zulassung
- Formulare
- Online-Angebot
- Wunschkennzeichen
- Aktuelle Informationen
- Fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
- Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Außerbetriebsetzung
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Oldtimerkennzeichen
- Veräußerung eines Fahrzeuges
- Betriebserlaubnis
- 100 km/h Zulassung für Anhänger
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (nur bei gleichem Halter)
- Straßenverkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Ersatz des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
Für das Ausstellen eines Ersatzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des Fahrzeughalters
- die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übergeben wurde.
Der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II wird aufgeboten. Nach 15 Tagen erfolgt üblicherweise die Freigabe vom Kraftfahrtbundesamt. Anschließend kann das Ersatzdokument von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
zurück zur Übersicht
Suche
Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
Formulare:
Hier finden Sie unsere Formulare