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Ersatz des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl

Für das Ausstellen eines Ersatzes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des Fahrzeughalters
  • die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.

Hinweis:

Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übergeben wurde.

 

Der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II wird aufgeboten. Nach 15 Tagen erfolgt üblicherweise die Freigabe vom Kraftfahrtbundesamt. Anschließend kann das Ersatzdokument von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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