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- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
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Ersatz des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheingung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
Für das Ausstellen eines Ersatzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des Fahrzeughalters.
- Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (wegen Nachweis der Verfügungsberechtigung)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, sofern keine Daten bei der Zulassung gespeichert sind.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer übergeben wurde.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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