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Ersatz des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheingung Teil I nach Verlust oder Diebstahl

Für das Ausstellen eines Ersatzes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des Fahrzeughalters.
  • Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (wegen Nachweis der Verfügungsberechtigung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, sofern keine Daten bei der Zulassung gespeichert sind.

Hinweis:

Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer übergeben wurde.

 

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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