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Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Inland
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters. Zur Anmeldung sind beide Personalausweise vorzulegen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 13 44 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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