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- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
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- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
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Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Inland
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters. Zur Anmeldung sind beide Personalausweise vorzulegen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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