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Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters im Original (Halter ohne deutschen Wohnsitz muss persönlich anwesend sein)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (§19 Nr. 1 FZV i.V.m. Anlage 11 Nr. 3)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
  • Zugelassenes Fahrzeug: amtliche Kennzeichen, Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug: Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung
  • Kaufvertrag
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: [email protected]
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