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Kurzzeitkennzeichen

Allgemein:

Kurzzeitkennzeichen werden zur Überführung von Fahrzeugen oder für Probefahrten gebraucht. Sie sind maximal fünf Tage ab Tag der Ausstellung gültig.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (§ 16 Abs. 4 FZV)
  • Original-Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (oder gut lesbare Kopie)
  • Kaufvertrag (bei erworbenen Fahrzeugen)
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Hinweise:

  • Das Kennzeichen enthält das Ablaufdatum
  • Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder müssen nicht mehr zurückgegeben werden

Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen:

  • nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 FZV mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden - Beschränkungen sind einzuhalten

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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