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Saisonkennzeichen

Allgemein:

Saisonkennzeichen sind für einen bestimmten Zeitraum gültig, mindestens jedoch 2, höchstens 11 Monate. Dieser Zeitraum kann nicht ohne Neuzulassung geändert werden.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassungs Ihres Fahrzeuges mit einem Saisonkennzeichen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Hinweise:

  • Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht betrieben werden.
  • Es darf während dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
  • Sollte während des Ruhezeitraums die Hauptuntersuchung fällig werden, so ist diese im ersten Monat des Betriebszeitraums nachzuholen.
  • Im Ruhezeitraum darf ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden, wenn das Saisonkennzeichen verdeckt wird.
  • Die Kombination "Historisches Fahrzeug" und "Saisonzulassung" ist möglich.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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