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- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
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- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
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Umschreibung zugelassener Fahrzeuge innerhalb des Landkreises
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
- Zulassung auf juristische Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw., Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief und –schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (bei best. Fahrzeugen auch Vorlage der Sicherheitsprüfung), sofern kein Stempel der HU im Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters und Personalausweis beider Elternteile (auch gut lesbare Kopie)
- bei Wechsel der Kennzeichenkombination die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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