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- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
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Verlust von Kennzeichen
Folgende Unterlagen benötigen Sie um neue Kennzeichen zu erhalten:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Verlusterklärung von einer Polizeidienststelle
- Noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichens)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
Hinweis:
- Bei Verlust der Kennzeichenschilder erhält das Fahrzeug ein neues amtliches Kennzeichen zugeteilt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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